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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 242
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Mittel der Pressepolitik eingesetzt, um die öffentliche Meinung zu kontrollieren
und zu steuern.51 Am schwersten wiegt noch heute der Vorwurf der
Teilnahme an der Verschleppung von fünf schuldlosen Bürgern als Geiseln
. Aus niedrigen Beweggründen, nämlich um deren Leben gegebenenfalls
zum Tauschobjekt bei Verhandlungen mit dem Feinde zu machen, hat
Wolff die Männer ergreifen, fortführen und in eine gefahrvolle Lage inmitten
der gewalttätigen Rastatter Volksmenge bringen lassen. Erkennbar war
die Maßnahme des Zivilkommissars Wolff durch keinerlei Gesetz oder irgendwelches
Kriegsrecht gedeckt - keine Rechtsregel hat es je einer Regierung
erlaubt, ihre eigenen Bürger zu Geiseln zu nehmen. Nur durch das
Dazwischentreten besonnener Revolutionsführer konnten die entführten
Menschen letztendlich vor Schlimmerem bewahrt werden.

Die Demokraten von 1848/49 haben für eine gute Sache gekämpft. Dies
schließt nicht aus, daß einzelne sich schuldig gemacht haben. So werfen
denn auch die Exzesse der letzten Revolutionswochen dunkle Schatten auf
die Person des einst so idealistischen Advokaten Christoph Wolff. Zu den
bewundernswerten Gestalten der Volkserhebung kann er nicht zählen. Ehrende
Erinnerung verdienen vielmehr all jene Männer und Frauen, die sich
bis zum bitteren Ende unbeirrbar für Freiheit und Gerechtigkeit einsetzten,
die Tod, Gefangenschaft und Verfolgung erduldet haben.

Anmerkungen

1 Nur dieses Geburtsdatum entspricht dem Mannheimer Kirchenbucheintrag.

2 Gustav Toepke, Die Matrikel der Universität Heidelberg, 5. Teil, 1904, S. 470, Eintrag
v. 02.11.1831: Chr. Wolff aus Mannheim, 21 J. alt, kath., Vater Blecharbeiter, Taxe
11,20 fl.

3 Gesetz v. 18.07.1857, RegBl S.138; Karl Stiefel, Baden 1648-1952, Bd. 1, 1977, S.
222.

4 Adreßbuch 1845: Langestr. 91, Adreßbuch 1847: Langestr. 95; Adreßbuch 1873:
Gernsbacherstr. 3.

5 Allgemeine Badzeitung v. 03.03.1848.

6 Johann Loeser, Geschichte der Stadt Baden-Baden, 1891, S. 453.

7 Allgemeine Badzeitung Nr. 114 v. 01.05.1848; Stadmuseum Baden-Baden, Inv.-Nr.
2354; zur Entwicklung der Bürgervereine: Dieter Baeuerle, AQUAE 1996, S. 26 und
Anm. 12, 13 sowie BadH 1997, S. 422.

8 Heinz Müller-Dietz, Kriminalistik 1974, S. 159; Reiner Haehling von Lanzenauer,
BadH 1987, S.555; Reinhard Mußgnug in: Wilfried Küper (Hrsg.), Carl Joseph Anton
Mittermaier, Symposium Heidelberg, 1988, S. 66.

9 Mittelrheinische Zeitung Nr. 82 v.18.04.1849, S. 325-327.

10 Bericht abgedruckt bei Friedrich Lautenschlager, Volksstaat und Einherrschaft, 1920,
S. 354.

11 Instruktion für die Zivilkommissäre vom 18.05.1849, provRegBl S.306; Mittelrheinische
Zeitung Nr. 119 v. 22.05.1849.

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