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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 248
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che eingewirkt zu haben, die bei den Wahlen von Abgeordneten für regierungsfreundliche
Ergebnisse sorgen sollten. Entsprechende Beweise förderte
allerdings die Untersuchung nicht zu Tage. So wurde diesem Vorwurf
nicht weiter nachgegangen. Ähnlich verhielt es sich mit dem Vorwurf ungerechtfertigter
Eingriffe bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen
oder der persönlichen Bereicherung im Amt - entweder gab es keine Beweise
oder die Glaubwürdigkeit der Zeugen wurde bezweifelt.

Drei Anschuldigungen konnten jedoch nicht beiseite geschoben werden.
Häfelin hatte im Bühler Gefängnis einsitzende Forstfrevler für seine privaten
Zwecke arbeiten lassen - sie allerdings nach getaner Gartenarbeit mit
Brot, Wein und einem Trinkgeld belohnt. Daß er die Amtsstadt, seinen
Dienstsitz, verließ, als es im März 1848 in Bühl zu Angriffen gegen ihn zu
kommen schien, wurde als verständlich angesehen, jedoch auch als kritikwürdig
. Ganz eindeutig wurde festgestellt, daß Häfelin im Jahr zuvor
die Verfassung gebrochen hatte. Hierbei ging es darum, daß er eine Vagabundin
sieben Wochen einsperren ließ, ohne für ein Verfahren zu sorgen.
In diesen drei Punkten kam die Untersuchung zum Ergebnis, daß sie strafrechtlich
nicht relevant waren und eine dienstrechtliche Untersuchung bei
einem aktiven Beamten sinnvoll wäre, nicht jedoch bei dem nun - November
1849 - pensionierten Häfelin.

Über die konkreten Vorwürfe hinaus ergab sich ein doppeltes Bild Häfe-
lins. Ihm wurden Verdienste nicht abgesprochen, jedoch auch als zutreffend
bestätigt, was im Amtsbezirk geäußert wurde: Häfelin sei eigenmächtig
und parteilich gewesen und habe erwiesenen Gefälligkeiten in u(nd)
außer dem Dienste sowie das Gegenteil niemals vergessen.16

Der Oberamtmann und sein geheimer Agent

Der Vorwurf des Metternichianismus traf Häfelin in einer anderen Angelegenheit
, die wieder über eine Debatte in der Zweiten Kammer in die Öffentlichkeit
geriet. Es ging um eine Auseinandersetzung zwischen dem
Oberamtmann und Geheimrat Häfelin und seinem geheimen Agenten Elias
Weil aus Bühl.

Dessen Vater Raphael Weil war 1810 durch den Oberrat der Juden in Baden
als einer der beiden Vertreter aus Bühl im damaligen Murgkreis vorgeschlagen
worden.17 Er zählte somit sicher zu den wichtigeren Mitgliedern
der jüdischen Gemeinde in Bühl. Als sein Sohn Elias 1812 heiratete, nahm
er ihn in einen gemeinsamen Waren- und Viehhandel auf. Elias Weil, zu
dieser Zeit 24 Jahre alt, erhielt von seinem Vater als Heiratsgut 2200 Gul-

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