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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 432
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einquartiert. Diese Truppe hatte die Aufgabe, Waffen und militärische Ausrüstungsgegenstände
einzusammeln und zu diesem Zweck auch Hausdurchsuchungen
durchzuführen, dabei fanden sie bei Jacob Eisenstein und
Jacob Schilling militärische Monturstücke. Die gegen beide ausgesprochene
Geldstrafe mußte letzten Endes, wenn auch reduziert, von der Gemeinde
bezahlt werden, da die beiden nichts besaßen.Am 18. Oktober d.J. rückten
eine Eskadron Ulanen und am Tag darauf schwarze Husaren in Lichtenau
ein. Allein im Jahre 1849 beliefen sich die gesamten Einquartierungskosten
der Gemeinde auf 2241 Gulden 57 xr, 1850 auf 2690 Gulden
16 xr. Erst im November 1851 verließen die letzten preußischen Truppen
das Großherzogtum.

Gleich nach dem 1. Juli 1849 übergaben der Revolutionsbürgermeister
Andreas Bertsch und der prov. Ratschreiber Kauz ihre Ämter wieder an
ihre Vorgänger Wilhelm Stengel und Friedrich Kah. Der Seidenfabrikant
Georg Bleuler und der Arzt Dr. Götz flohen nach Straßburg, der Grenzaufseher
Max Götz nach der Schweiz32.

Anklagen wegen Hochverrats

Nach der Rückkehr des Großherzogs (18. 8. 1849) schlug der Staat zurück.
Die prominenten Akteure des revolutionären Geschehens wurden des
Hochverrats angeklagt. Folgende fünf Lichtenauer Bürger waren von diesem
strafrechtlichen Vorwurf betroffenen: Seidenfabrikant Georg Bleuler,
Praktischer Arzt Dr. Wilhelm Götz, Provisorischer Grenzaufseher Max
Götz, Tierarzt Mathias Schoch33. Da von den hier Genannten sich schon
vor oder gleich nach dem Einmarsch der Preußen Georg Bleuler, Dr. Wilhelm
Götz und Max Götz ins Ausland abgesetzt hatten, waren sie dem Zugriff
der Behörden entzogen34. So waren von den Angeklagten in Lichtenau
nur noch Matthias Schoch und Andreas Bertsch anwesend.

Es ist bemerkenswert, daß Matthias Schoch weder im August 1849 noch
später verhaftet wurde. Wie sein Verhalten in Oos am 14. 5. 1849 zeigte,
hatte er dort schon seinen revolutionären Eifer verloren. Am 25. 6. 1849
hatte er zwar noch mit der gesamten Prominenz des Lichtenauer Volksvereins
die zurückflutenden Mengen der Bürgerwehren zur Umkehr bewegen
wollen. Doch dieser Tätigkeit konnte er sich nicht entziehn. Da war Solidarität
angesagt, wenn auch in einer aussichtslosen Sache. Vielleicht war er
auch geschickt genug, sich mit dem Bürgermeister Stengel gut zu stellen,
denn dessen Zeugnis war der wichtigste Bestandteil der Anklage. So ist es
zu erklären, daß ihn das Hofgericht am 27. 3. 1850 von der Anklage wegen
Hochverrats freisprach35.

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