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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 437
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allgemeinen Amnestie55. Er starb am 13. 2. 1862 im Alter von erst 51 Jahren
. In seinem kurzen Leben hatte er manches Leid erfahren. Neben den
drückenden Sorgen im Exil hatte er den frühen Tod von sechs seiner sieben
Kinder zu beklagen. Nur die Tochter Emma erlebte das Erwachsenenalter
und heiratete Ludwig Hornung aus Niederbühl, der dann später den Betrieb
unter dem Namen „Hornung-Bleuler" weiterführte.

Der zweite politisch Verdächtige, der emigrierte, war der Arzt Dr. Wilhelm
Götz. Der hätte alle Aussicht gehabt, den Zusammenbruch der Revolution
unbehelligt zu überstehen, wenn nicht ein ungeklärter, schockierender
Zwischenfall ihn bewogen hätte, sich nach Straßburg abzusetzen:

Nach Eintreffen der preußischen Soldaten wurde ihm durch einen Offizier
in Gegenwart vieler Anderer verkündet, er sei arretiert und werde erschossen
, während die Soldaten die Gewehre auf ihn anlegten. In dieser Lage
rettete ihn allein der Apotheker Gustav Wagner, der bemerkte, daß er weder
Vorstand des Volksvereins, noch dessen Mitglied, noch revolutionärer
Aufwiegler wäre. Daraufhin wurde Götz einstweilen wieder freigelassen.
Dieser vermutete, daß ein Besuch bei seinem Freund Dr. Braun in Hatten
im Elsaß ihn in schlimmen Verdacht gebracht hätte. Um einen möglichen
zweiten Angriff der Preußen auf seine Person zu vermeiden56, fuhr er nach
Straßburg und wohnte dort in der Robertsau57.

Von den fünf Lichtenauer Verdächtigen war Dr. Götz der einzige, dessen
Fall noch im Jahre 1849 verhandelt wurde. Die Anklage enthielt folgende
Vorwürfe:

1. Tätiger Republikaner, Propagandist revolutionärer Ideen.

2. Beteiligung an der Revolution (Teilnahme an der Versammlung in Offenburg
am 12.5. 1849, Übernahme des Bühler Physikats, Mitglied des
Volksvereins Lichtenau, als Physikus mit untauglichen Wehrmännern
streng verfahren).

Als Antwort auf die Gerichtsverhandlung verfaßte Dr. Götz eine umfangreiche
Verteidigungsschrift von 36 Folioseiten (abgeschlossen am
8. 11. 1849). Außerdem bat er noch den Offenburger Anwalt Ree, seine
Verteidigung zu übernehmen. Dieser nahm in seinem Schriftsatz zu den
Vorwürfen folgendermaßen Stellung (10. 11. 1849)58:

Zu 1.: Eine in Freimut geäußerte Kritik an der Regierung sollte möglich
sein, ein absolutes Verstummen unmöglich. Einen culposen Hochverrat
gäbe es nicht. Im Leumundszeugnis des großherzoglichen (!) Pfarramts
Lichtenau weise Pfarrer Eisenlohr darauf hin, daß außer allgemeinen Vorwürfen
nicht eine einzige klagehegründende Tatsache bekannt sei. Mit

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