Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 439
(PDF, 141 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0439
70er Jahren als herrschaftlicher Förster von Oberhofen im elsässischen
Hanauerland nach Lichtenau61. Die Lichtenauer Götz hatten also sicher im
Unterelsaß eine große Verwandtschaft. Diese Verwandten haben dann vermutlich
ihrem Vetter bis zum Anbruch besserer Zeiten sicheren Unterschlupf
gewährt.

Diese Zeiten machten sich in der zweiten Hälfte des Jahres 1850 deutlich
bemerkbar. In den Gerichtssälen wehte jetzt eine mildere Luft. So wurde in
den nun anstehenden Revisionsverfahren gegen Lichtenauer Beschuldigte
einmal das Strafmaß deutlich herabgesetzt (Georg Bleuler) oder gar auf
Freispruch erkannt (Max Götz). Nachdem das Bezirksamt Rheinbischofsheim
noch am 20. 4. 1850 mitteilte, daß das Urteil erst verkündet werden
würde, wenn sich Dr. Götz stellte, wurde am 5. 7. 1850 vom selben Amt
die Fahndung gegen ihn aufgehoben. Um die Hemmschwelle zu überwinden
, brauchte er noch sechs Wochen Zeit, bis er sich am 19. 8. 1850 beim
besagten Amt stellte. Er wurde auf freiem Fuß belassen, aber mit den für
die Fortsetzung der Untersuchungen erforderlichen Beschränkungen. Er
hielt sich in dieser Zeit in Bodersweier auf. Er brachte es offensichtlich
nicht übers Herz, vor dem Ende der Gerichtsverhandlung in seine Heimat
Lichtenau zu gehen. Zu sehr schreckte ihn noch die Erinnerung an die Denunziationen
, Verleumdungen und Todesängste, die er vor Jahresfrist dort
ertragen mußte. Am 23. 9. 1850 wurde Dr. Götz am Bezirksamt Rheinbischofsheim
über seine Rolle in der Mairevolution vernommen. Am
30. 10. 1850 wurde das Urteil verkündet: Wegen Mangel an Beweisen wird
das Verfahren eingestellt. Zusammen mit der Verkündigung des Urteils
wurde auch die Beschlagnahme des Vermögens aufgehoben. Diese war mit
der Gründlichkeit der Beamten des „Musterländles" durchgeführt worden.
Das Verkaufsverbot der Grundstücke wurde in das Grundbuch eingetragen,
noch ausstehende Rechnungen durften von den Patienten nicht an den Arzt
bezahlt werden62. Das beschlagnahmte Vermögen betrug 344 Gulden63.
Das war damals der Preis für einen Acker. Als wohlhabend konnte man Dr.
Götz also nicht bezeichnen. Ein Disziplinierungsmittel gegen Dr. Götz
konnte die Behörde immer noch einsetzen: Die Wiederaufnahme des
früher ausgeübten Gewerbes, die Lizenz zur Ausübung der Heilkunde,
kann nicht verweigert werden, sie ist aber in der Regel an die Bedingung
künftigen Wohlverhaltens geknüpft64.

Das Schicksal, das Dr. Götz in den Revolutionsjahren erleiden mußte, läßt
sich zum mindesten teilweise aus seinem Charakterbild herleiten. Er war
mit großem Intellekt begabt. So promovierte er an der damals besten medizinischen
Fakultät Deutschlands in Würzburg. Für seine Weiterbildung
hatte er die Universität Wien ausersehen, die auch einen sehr guten Ruf
hatte. Um seinen ausgeprägten Wissensdurst zu stillen, studierte er in

439


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0439