Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 502
(PDF, 141 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0502
In der Begründung zu diesem Urteil wird ausgeführt:

Der verheiratete, 30 Jahre alte August Huth zeigte im bürgerlichen Leben
einen ehrenwerten Charakter, aber sowohl der Gemeinderat als auch sein
heimatliches Pfarramt bescheinigten ihm eine Oberflächlichkeit im Wesen,
weshalb er zu Eitelkeit und Ehrgeiz neigte, was ihn in seinem selbständigen
Urteil nachteilig beeinflußte. Er wird vom Gemeinderat und insbesondere
vom Pfarramt als Anhänger der demokratischen Partei und tätiger
Agent der Revolution bezeichnet.

Die Untersuchungsergebnisse, die sich auf Tatsachen gründen, lassen sich
wie folgt zusammenstellen:

1. August Huth war Mitvorstand des Volksvereins von Freistett und Neu-
freistett.

2. In dieser Eigenschaft nahm er an der am 10. Mai 1849 im Schwanen-
wirtshaus in Neufreistett vorgenommenen Wahl der Abgeordneten zum
Landeskongreß in Offenburg teil und wurde selbst zum Abgeordneten
gewählt.

3. Er war bei dem am 12. Mai 1849 in Offenburg abgehaltenen Landeskongreß
als Mitglied zugegen und wohnte auch der am 13. Mai 1849
in Offenburg stattgefundenen Volksversammlung bei.

4. Er nahm die Stelle als Mitglied des Sicherheitsausschusses von Freistett
an, die ihm von Civilcommissär David Hauß übertragen wurde.

5. Nach einer unter den Papieren des Civilcommissärs Hauß gefundenen
Urkunde, die von August Huth geschrieben und von ihm und Hauß unterschrieben
ist, forderten beide in ihrer Eigenschaft als Vorstände des
Bezirksvereins die Volksvereine des Bezirks auf, sich Vorräte von Munition
und Schießpulver anzuschaffen und ihm und Hauß ihren Bedarf
anzugeben, da diese sich bereits wegen der besten Bezugsquelle erkundigt
hatten.

6. Huth bestellte zur Ausrüstung des L, Aufgebots nicht nur Gewehre in
Lüttich, sondern er schaffte auch Blusen und Tornister für das Aufgebot
in Neufreistett an.

7. Er ließ von einem Zentner Blei durch einen gewissen Samuel Hammel
Kugeln gießen.

8. Nach der eidlichen Aussage des Grenzkontrolleurs Böhringer, Hauptzollamtskontrolleurs
Scharnberger und Bürgermeisters Feßler verbreitete
er auch häufig politische Flugblätter und Karikaturen.

Zu seiner Verteidigung machte August Huth geltend, daß weder die Teilnahme
an Volksvereinen noch die Annahme der Wahl eines Abgeordneten
zum Landeskongreß ein Verbrechen sei. Er habe zwar an dem Kongreß
teilgenommen, aber nicht an dessen Beratungen, Beschlußfassungen und

502


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0502