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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 509
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wurden am Sonntag, dem 10. Juni 1849, wie es heißt - von den ledigen
Mädchen, die dem Nähen kundig waren, hergestellt5.

Am 29. Juni 1849 erschien der Oberkriegskommissär Schlöffel mit zwölf
Dragonern in Memprechtshofen und stieg im Gasthaus „Grüner Baum" ab.
Im Beisein von zwei Zeugen, nämlich Gemeinderat Mathias Knösel und
„Grüner Baum"-Wirt Andreas Hetzel, überreichte Schlöffel an Bürgermeister
Ehrismann ein Schreiben, das die Forderung enthielt, am folgenden
Tage 200 Zentner Heu und dreißig Malter Brot in die Festung Rastatt zu
verbringen6.

Nach eigenen Angaben setzte sich Johann Georg Hummel bereits am 14.
Mai 1849 zu seinem Bruder Johann Jakob Hummel nach Mannheim ab
und kehrte später wieder in sein Elternhaus nach Memprechtshofen zurück.
Im Anschluß daran begab er sich nach Brumath im Elsaß und verheiratete
sich dort7. Wegen seiner Betätigung wurde Johann Georg Hummel vom
Großherzoglichen Hofgericht des Mittelrheinkreises Bruchsal am 12. Dezember
1849 des Hochverrats im Mai desselben Jahres für schuldig erklärt
und zu einer gemeinen Zuchthausstrafe von zwei Jahren verurteilt8. Auch
mußte er die Untersuchungs- und Straferstehungskosten tragen. Gegen dieses
Urteil wurde „Recurs" beim Oberhofgericht Mannheim eingelegt. Mit
Urteil vom 11. Mai 1850 hat dann das Oberhofgericht die Zuchthausstrafe
auf ein Jahr vermindert9.

Sein Bruder Johann Jakob Hummel, Kaufmann in Mannheim, wurde von
den Eltern ermächtigt, den Obergerichtsadvokaten Schenkh zu beauftragen
, beim Großherzoglichen Finanzministerium einen Vergleichsvorschlag
einzureichen. Dem entsprechenden Vorschlag stimmte das Ministerium zu,
und so zahlte Johann Jakob Hummel für seinen Bruder den Betrag von 850
Gulden bar ein. Die Großherzogliche Staatskasse erklärte sich nach dem
Empfang als befriedigt für den Anteil des Georg Hummel an der allgemeinen
Entschädigungssumme und verzichtete, unbeschadet ihrer Rechte gegen
die übrigen Teilnehmer am Aufstande, auf alle weiteren Ansprüche.

Am 18. September 1857 um drei Uhr nachmittags erschien dann Johann
Georg Hummel vor dem Großherzoglichen Amtsrichter Müller in Rheinbischofsheim
mit der Bitte um Begnadigung. Aufgrund des - wie es heißt -
„allerhöchsten Gnadenaktes" vom 9. Juli des Jahres wurde der Bitte entsprochen
und somit die gegen ihn verhängte Zuchthausstrafe als begnadigt
betrachtet10.

Wegen Meuterei und Treulosigkeit wurde ein weiterer Memprechtshofener
durch ein Kriegsgericht zu einer Zuchthausstrafe, und zwar von sechs Jah-

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