Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 510
(PDF, 141 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0510
ren, verurteilt. Es war der Karabinier Friedrich Appenzeller, Angehöriger
des 1. Dragoner-Regiments. Auch er wurde später begnadigt".

Wegen Teilnahme an hochverräterischen Unternehmungen erfolgte am
6. Januar 1850 die Verhaftung des nicht mehr im Amt befindlichen Bürgermeisters
Philipp Ehrismann. Er ersuchte das Bezirksamt Rheinbischofsheim
, ihn bis zum Schluß der Untersuchungen auf freien Fuß zu setzen, da
er andernfalls sein Ladengeschäft schließen müßte. Gegen die Stellung einer
Kaution wurde diesem Vorschlag vom Bezirksamt entsprochen; jedoch
auch im Hinblick darauf, daß das Gefängnis nur aus drei Zellen bestand,
und in diesen „kleinen Gemächern" in letzter Zeit zweimal hintereinander
ca. 55 Personen mehrere Tage hindurch untergebracht werden mußten. Das
Großherzogliche Badische Hofgericht des Mittelrheinkreises in Bruchsal
ermächtigte das Bezirksamt Rheinbischofsheim am 6. März 1850 Philipp
Ehrismann gegen eine Kaution von 1500 Gulden einstweilen auf freien
Fuß zu setzen. Dies erfolgte dann am 9. März 1850. Im laufenden Verfahren
bevollmächtigte er dann den Großherzoglichen Advokaten und Prokurator
Ree in Offenburg, ihn in der l. Instanz zu vertreten12.

Das Großherzoglich Badische Hofgericht des Mittelrheinkreises verhandelte
die Angelegenheit in geheimer Sitzung am 17. Juli 1850. Im Beschluß
heißt es, die Untersuchung mit Rücksicht auf den Erlaß des Justizministeriums
vom 3. Oktober 1849 einstweilen zu beruhen13.

Philipp Ehrismann kehrte jedoch nicht mehr in das Amt des Bürgermeisters
zurück14.

Anmerkungen

1 Raab-Kartei

2 GLA 234/1781.

3 StAFA 27/3/103.

4 GLA 234/1781.

5 StAF A 27/3/103, S. 47.

6 StAF 27/3/103.

7 StAF 27/3/103, S. 3 f.

8 GLA 234/1781 (Nr. 16734).

9 GLA 234/1781 (Nr. 3283-84).

10 GLA 234/1781.

11 GLA 252/15: 197 und 233/31153

12 StAF A 27/3/103, S. 10.

13 GLA 234/10211: 100; 237/16829

14 StAF A 27/3/103.

: 239-250.

: 157; 237/16844-16845.

510


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0510