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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 522
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amtsbezirk Offenburg umfaßte den Streckenabschnitt von Appenweier bis
Kenzingen mit der Expedition Dinglingen sowie Billetausgabe-Bureaux in
Windschläg, Niederschopfheim, Friesenheim, Kippenheim, Orschweier
und Herbolzheim.14

Den Amtsvorständen war die Aufsicht über jeweils etwa 200 Beamte und
Arbeiter anvertraut.15 Eine bereits 1841 erlassene Verordnung erteilte ihnen
die Befugniß, die Conducteurs, die Maschinenheizer, die Bahn- und
Bahnhofswärter sowie die ständigen Arbeiter in den Bahnhöfen und Werkstätten
, welche sich Nachlässigkeit und Verfehlungen im Dienste zuschulden
kommen lassen, mit Gefängnißstrafe bis zu vierundzwanzig Stunden
und mit Geldstrafen bis zu drei Gulden zu belegen. Zwei Jahre darauf wurden
diese Strafbefugnisse auch auf die Lokomotivführer, Lokomotivführerlehrlinge
, Wagenwärter, Bürodiener und Portiers ausgedehnt. Beschwerden
gegen solche Strafen hatten übrigens keine aufschiebende Wirkung.16

Wie die Amtsvorstände wurden auch Kassierer und die auf größeren Stationen
eingesetzten Expeditoren anfangs ausschließlich aus dem Kreis der
Postbeamten bzw. Postpraktikanten rekrutiert. Später konnte dann ein Bewährungsaufstieg
innerhalb des Bahndienstes erfolgen. Das neue Betätigungsfeld
war offensichtlich nicht von allen Postbeamten im gleichen
Maße zu bewältigen, und so drehte sich das Personalkarussell gerade bei
den genannten Spitzenpositionen in den ersten Jahren äußerst schnell.17
Wechsel vom Post- in den Eisenbahndienst und zurück waren ohne weiteres
möglich, da sich die Beamten nach Vorbildung, Tätigkeit und Selbstverständnis
kaum von ihren Kollegen in anderen Verwaltungszweigen unterschieden
.18 Für einige Praktikanten boten sich in der Eisenbahnverwaltung
Aufstiegsmöglichkeiten, die sie bei der Post wohl kaum gehabt hätten
. Doch nicht erst in der Revolution sollten sie das Anciennitätsprinzip
bei Beförderungen in Frage stellen,19 und so mußte man in der Karlsruher
Verwaltungszentrale später einräumen, daß der Geist der Auflehnung und
der Insubordination [. . .] namentlich unter den angehenden Postbeflissenen
Wurzel gefaßt habe.20 Nimmt man noch die - von der Bauverwaltung
kommenden und in der Regel für zwei Bezirke zuständigen - Bahningenieure21
hinzu, so ist mit dieser Auflistung die Gruppe der „Staatsdiener"
im engeren Sinn bereits komplett. Der Anteil höherer Beamten lag somit
noch deutlich unter dem Durchschnittswert für die gesamte badische
Staatsverwaltung.22

Auch einige Berufsgruppen, für die keine Gymnasialbildung erforderlich
war, unterstanden nicht der direkten Strafgewalt der Eisenbahnamtschefs.
Bei der Rekrutierung von Güterexpeditoren griff man in erster Linie auf
junge Kaufleute zurück. Für die Besetzung der Stellen von Materialverwal-

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