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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 566
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0566
„Jetzt ist es Freiheit!" Badische Soldaten und die
Revolutionsbewegung von 1848/49

Sabrina Müller

Freiheit bezeichnete in den Revolutionsjahren ein ganzes Bündel von
Rechten und Freiheiten, von denen sich die vielschichtigen Trägergruppen
der Revolution jeweils andere Vorstellungen machten. Ein Teil der Freiheiten
läßt sich auch unter dem Begriff Grundrechte fassen. So ist in den Forderungen
des Volkes der Offenburger Versammlung vom 12. September
1847 von Presse-, Vereins- und Gewissensfreiheit sowie von persönlicher
Freiheit die Rede. Persönliche Freiheit hieß hier unter anderem das Recht
des Volkes sich zu versammeln und zu reden1. Badische Bürger sprachen in
den Jahren 1848/49 auch von Freiheiten des Volkes oder Volksfreiheiten2.
Im Vormärz wurden Grundrechte im Großherzogtum Baden ebenso wie in
anderen Bundesstaaten von den Fürsten, die eine kritische Öffentlichkeit
fürchteten, mit Hilfe von Polizei und Militär unterdrückt. Erst unter dem
Druck der Bürgerversammlungen und Demonstranten, die nach Ausrufung
der Republik in Frankreich am 24. Februar 1848 Bürgerrechte forderten,
gewährte der badische Großherzog Presse- und Versammlungsfreiheit. Die
Konzessionen zielten auch darauf ab, eine Radikalisierung der Märzbewegung
und den Sturz der Monarchie zu verhindern.

Die gewalthafte Umgestaltung des politischen Systems, das heißt, die Errichtung
einer Republik mit Hilfe eines Freischarenaufstandes, erschien jedoch
einer Minderheit der badischen Bevölkerung in den Revolutionsjahren
als die einzige Möglichkeit, Rechte und Freiheiten des Volkes dauerhaft
zu verwirklichen und zu schützen. So heißt es in einem Aufruf von
Gustav Struve und Joseph Weißhaar während des Aprilaufstandes 1848: Es
gilt für Befreiung des Vaterlandes, es gilt der Entfesselung der Humanität
aus der Sklaverei des Thiertums; es gilt derjenigen Staatsform, unter welcher
Vernunft und Recht und Gleichheit verwirklicht werden können; es
gilt einer deutschen Republik21. Solange die Monarchen an der Macht waren
und die Verfügungsgewalt über das Militär besaßen, konnten sie ja jederzeit
die eben gewährten Grundrechte mit Hilfe ihrer Soldaten wieder
unterdrücken.

Vor diesem Hintergrund beleuchtet mein Beitrag, welches Verhältnis badische
Soldaten zu der Freiheitsbewegung von 1848/49 entwickelten. Dabei
gehe ich in drei Schritten vor: (I) Zunächst interessiert angesichts der zahlreichen
gegenrevolutionären Militäraktionen in den Jahren 1848/49, wie
die großherzogliche Regierung und die Kommandeure die Rolle der Solda-

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