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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 600
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Amalie Hofer beteiligte sich auch an einer zweiten Aktion, die die Offenburgerinnen
zur Unterstützung der Revolution durchführten. Am 30. Mai
1849 hatten die Frauen beschlossen, eine Fahne für das erste Aufgebot zu
fertigen.38 Das Fahnensticken könnte für sich allein genommen als typisch
weiblich und unpolitisch erscheinen. Indem die Frauen eine schwarz-rotgoldene
Fahne mit der Inschrift Des Volkes Freiheit . . . gestalteten, bekannten
sie jedoch eindeutig Farbe und hatten das Sticken zur politischen
Betätigung gemacht.39 Amalie war maßgeblich an der Entstehung dieser
Fahne beteiligt. So befand sich der Nachweis über die eingegangenen
Spenden, die zur Herstellung der Fahne gesammelt wurden, in ihrer Wohnung
.40 Dort konnte er eingesehen werden, bevor er dem Gemeinderat zum
ehrenden Andenken an die Stifterinnen übergeben wurde.

Der Dank, der Amalie und ihren revolutionären Schwestern zunächst zuteil
wurde, wandelte sich nach dem Ende der Revolution schnell in öffentliche
Anfeindungen. In einem Inserat im Offenburger Wochenblatt wurden die
Anhängerinnen der Revolution hämisch verspottet.41

Unterschrieben wurde diese Anzeige mit Anna Neunundneunzig und Ama-
lia Gans v. Paßeyr, damit waren eindeutig Nannette Rehmann und Amalie
Hofer gemeint.42

Amalie hatte freilich andere Sorgen. Sie mußte sich gegenüber den Untersuchungsbehörden
verantworten. Ihr wurde Teilnahme am Hochverrat zur
Last gelegt.43 Aus den Gemeinderatsprotokollen vom 14. November 1849
erfahren wir, daß das Oberamt vom Gemeinderat ein Leumunds- und Vermögenszeugnis
über Amalie anforderte. Der Gemeinderat stellte ihr ein
gutes Zeugnis aus. Ihr Ruf als Ehefrau und Mutter sei nicht zu tadeln.44
Mit ihren Aktionen hatte Amalie die herrschenden Konventionen zum
weiblichen Rollenverhalten nicht verletzt, nur so kann das gute Zeugnis
verstanden werden.

Ihr Prozeß wurde dann Ende November 1849 eingestellt.45 Auch wenn sie
nicht ins Gefängnis kam, so führte ihr eigenes und vor allem das politische
Engagement ihres Mannes zum wirtschaftlichen Ruin ihrer Familie.

Johann Hofer wurde vom nachrevolutionären Staat die Existenzgrundlage
entzogen. Sein Vermögen wurde beschlagnahmt46, er durfte seinen Beruf
nicht mehr ausüben und verlor seine staatsbürgerlichen Rechte47. Gegen
ihn wurde Anklage wegen Hochverrats erhoben.48 Er entzog sich den Untersuchungen
durch Flucht nach Straßburg.

Sein jüngster Bruder Franz (1821-1905), der die Revolution als Freischärler
aktiv mitgemacht hatte, beschreibt in seinen Lebenserinnerungen49, daß

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