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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
78. Jahresband.1998
Seite: 608
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1998/0608
Nach der Niederlage der Revolution wurden Benjamin Enghauser, seine
Ehefrau Karoline und Carl Enghauser der Teilnahme am Hochverrat angeklagt
und am 25.9.1849 vom Großherzogl. Hofgericht des Oberrheinkreises
schuldig gesprochen. Benjamin Enghauser wurde zu einer Zuchthausstrafe
von anderthalb Jahren, Karoline zu einer von zwei Jahren und Carl
zu einer Arbeitshausstrafe von einem Jahr verurteilt. Bei der Urteilsverkündung
am 3.10.1849 legten alle drei Berufung ein. Sie wurden jedoch
bereits am 4.10. an die zuständigen Strafanstalten überführt, Karoline an
das Zuchthaus in Bruchsal.

Für das Berufungsverfahren6 baten die Verurteilten um „Aufstellung eines
Offizialanwalts". Rechtspraktikant Nopper aus Waldkirch wurde ihnen zugewiesen
. Dieser versäumte zunächst einmal die Rekursfrist und war -
folgt man seiner z. T. etwas merkwürdigen Argumentationskette - wohl
nicht unbedingt ein Meister seines Faches.

Vergeblich mühte er sich mit dem Nachweis ab, es seien vielleicht gar
nicht die Enghausers, sondern andere unbekannte Personen gewesen, die
die beschriebene Aufforderung und die Drohung ausgesprochen hätten.
Als entlastend führte er an, daß die Verurteilten lediglich zur Erhebung des
Jahreszinses für ein verpachtetes Allmendlos nach Wagenstadt gekommen
seien. Mit Blusen und Hüten bekleidet zu sein, sei damals nichts Verbotenes
gewesen, und auch das Mitführen eines Gewehres durch das Bürgerwehrmitglied
Carl Enghauser sei nicht zu beanstanden, zumal das Gewehr
ungeladen gewesen sei und er keine Munition mit sich führte. Als Grund
des Mitziehens nach Freiburg wurde angeführt, daß die Ehefrau als Marketenderin
eine Erwerbsquelle gesucht7 habe. Im übrigen seien sie berauscht
gewesen und wären schließlich zurückgekehrt, ohne an irgend einem Gefecht
theilgenommen oder sonst etwas gethan zu haben. Sollten tatsächlich
Äußerungen gefallen sein, so seien diese mehr einfältig prahlerisch gewesen
, aber nimmermehr im Hochverrath zu suchen.8

Das Gericht folgte der Argumentation Noppers nicht. Am 18.12.1849 bestätigte
das Oberhofgericht in Mannheim einstimmig das Urteil des Hofgerichts
vom 25.9.1949.9

Seit dem 3.10.1849 saßen Benjamin Enghauser im Zuchthaus in Freiburg,
Karoline im Bruchsaler Zuchthaus und Carl im Arbeitshause zu Bruchsal.
Von dort unternahmen sie unabhängig voneinander mehrere Versuche, auf
dem Wege eines Gnadengesuches freizukommen.

Am erfolgreichsten war dabei Carl Enghauser. Am 24.4.1850 bat er das
Hofgericht schriftlich um Begnadigung. Er führte an, daß er über drei Mo-

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