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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 280
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nehmen die Reihen der Revolutionsanhänger mehr als andere Umstände
gelichtet hätten. Waffen, Pferde, Wägen, Haber u dgl. wurden ohne Weiteres
den Eigenthümern gewaltsam hinweggenommen. Die noch anwesenden
zum ersten Aufgeboth gehörigen jungen Leute wurden zum Mitzug über die
Schweizergrenze gezwungen. Die Väter derjenigen welche sich geflüchtet
hatten, wurden verhaftet, eine Strecke weit fortgeschleppt u auf jede mögliche
Weise bedroht.21 Und über den Fall des Furtwangener Kaufmanns Gregor
Hettich, dessen Sohn ebenfalls geflüchtet war, berichtete OAmtmann
Winter besonders ausführlich. Revolutionäre Einheiten trugen danach die
Lederwaren von Hettich aus dem Laden auf die Straße und drohten, zuerst
diese und dann sein Haus anzuzünden, wenn er seinen Sohn nicht beibrächte
. Winter fuhr fort: Gegen ein Lösegeld von Gulden 300- unterblieb
die Ausführung, ein großer Theil der Ladenwaaren wurde jedoch bei dieser
Gelegenheit von den Freischärlern entwendet}% Einige Tage später, als bekannt
wurde, daß sich die Bundestruppen näherten, zogen die republikanischen
Einheiten unter Mitnahme ihrer Beute weiter Richtung schweizerische
Grenze.

Schicksale einiger aufständischer Armeeangehöriger aus Triberg

Unter den beim Fall der Festung Rastatt in Gefangenschaft geratenen aufständischen
Soldaten befanden sich einige aus dem Amtsbezirk Triberg
stammende Personen. Aktenkundig wurden beispielsweise: Soldat Engelbert
Hettich aus Triberg, welcher der 5. Kompanie des 3. Regiments angehörte
. Er starb in Rastatt am 16. 9. 1849 als Gefangener im Fort A. Auch
Soldat Kirchner oder Kirner, Angehöriger der 5. Kompanie des 2. Regiments
, befand sich am 29. 7. 1849 im Fort A der Festung Rastatt. Soldat
Mathäus Kuner, ebenfalls aus Triberg, wurde als Korporal des zur Republik
übergegangenen 2. Infanterie-Regiments im Oktober 1849 wegen Anstiftung
zur Soldatenmeuterei und Beteiligung am bewaffneten Aufstand
zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt und saß in Bruchsal ein.29,30

Das Verhalten Angehöriger des öffentlichen Dienstes vor und während
des revolutionären Aufstands und deren Bestrafung

Das nach Winters Ansicht schwache Verhalten des Bezirksamts während
und nach der Revolution begründet er mit folgenden Feststellungen
während seiner Inspektion nach dem Scheitern der Republik:

l. Gißler habe keine Untersuchung gegen den Civilkommissär Fakler eingeleitet
. Im Gegenteil wurde dem Gr. Hofgericht am 18. Juli vorgeschlagen
, vor allem wegen des honorigen Verhaltens Faklers gegenüber
den Beamten auf eine Untersuchung ganz zu verzichten.

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