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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 450
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Banngrenze sollte der Wert des betroffenen Gemeindeeigentums erhalten
bleiben. Die Rückgabe sollte aber nur die Inseln betreffen und nicht das
Festland. Die neue Grenzlinie konnte diese Forderungen nicht bis auf den
letzten Hektar erfüllen. Zu diesem Zweck waren Ausgleichszahlungen vorgesehen
.

Die maßgebende Arbeit zur Festlegung der neuen Rheinbanngrenze wurde
durch Johann Gottfried Tulla geleistet, weshalb man sie auch „Tulla-Gren-
ze" nannte. Die Arbeit schloß auch einen Vorschlag für eine Rheinkorrektion
ein. Sie war im Jahre 1823 fast ganz beendet (Ausnahme: Lücke bei
Seltz) und die neuen Grenzsteine (Tulla-Steine) gesetzt. Unstimmigkeiten
in den politischen Absichten (Rheinkorrektion) verzögerten die völkerrechtliche
Anerkennung der Tulla-Grenze, die erst lange nach dem Tod
Tullas (1828) im Jahre 1840 erfolgte, worauf dann auch die Arbeiten an
der Rheinkorrektion begannen (1842).9

Verfolgen wir jetzt den Verlauf der Tulla-Grenze von der Renchmündung
(in der Höhe von Offendorf) bis in die Nähe von Dalhunden. Dieses Stück
umfaßt sieben Grenzpunkte, von denen heute noch vier durch Tulla-Steine
besetzt sind (91, 92, 93, 94). Wir beginnen mit dem Grenzstein Nr. 90. Er
stand südlich des Helmlinger Baggersees bei der Südwestecke eines kleinen
, quadratischen Baggersees und wurde wahrscheinlich in Zusammenhang
mit den Arbeiten an diesem kleinen See beseitigt. Er ist jetzt durch
einen niederen Granitstein ersetzt, der aber mit Hilfe der Karte leicht zu
finden ist, da er den Höhepunkt 126,4 markiert. Von hier aus überquert die
Grenzlinie den Rhein und läuft schnurgerade auf den Stein Nr. 93 zu, der
in der Flur „Junggrund" bei Drusenheim steht. Die Grenze passiert dabei
am Südende des „Roßmörders" den (beschädigten) Stein Nr. 91, der unter
der Tafel „Foret domaniale d'Offendorf' zu finden ist, läuft dann entlang
der Westgrenze dieses Domänenwaldes meist auf einem ganz geraden
Waldweg auf den Hochwasserdamm zu, um nach 2116,5 Metern gleich
hinter dem Damm den Stein Nr. 92 zu erreichen und nach weiteren 765
Metern beim Stein Nr. 93 vorläufig zu enden. Die beiden zuletzt genannten
Steine liegen in dem Ackerfeld „Junggrund". Hier macht die Banngrenze
eine Richtungsänderung nach Osten und zieht über den Stein Nr. 94
(Höhepunkt 122,7 im Südteil des Greffener Brückenkopfs) nach dem Standort
des Steins Nr. 96 bei Dalhunden (beim „Immehisl"). Das letzte Stück
der von uns beschriebenen Tullagrenze, ist noch durch einen Waldweg
markiert, der vom „Immehisl" parallel zum Damm nach Süden läuft Der
Stein Nr. 96 wurde erst vor wenigen Jahren ausgegraben. Der Standort des
Steins Nr. 95 lag immer im Altwasser und er wurde deshalb wahrscheinlich
überhaupt nie gesetzt. Die Grenzlinie 93-96 überquert also zweimal
den Rhein und schneidet vom Grefferner Rheinbogen ein rechtsrheinisches

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