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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 481
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doch Spannungen erkennen, wie es sie zwischen den „Aufklärerischen"
und den „Altgesinnten" gab.

Mißbräuche im Dekanat

In seinem Bericht an die Konstanzer Kirchenbehörde gibt Visitator Burg seiner
Verwunderung Ausdruck, daß im Kapitel Ottersweier bereits so viele
Mißbräuche in Vergessenheit geraten waren, die sich anderswo noch hartnäckig
hielten. Zum Beleg dessen führte er 7 abgestellte Mißbräuche an:

1. Wetterbenediktionen sind zur Zeit der Gewitter gar keine üblich, auch
nicht einmal nach der Meße, nur geschieht dies letztere in 2. oder 3.
Kirchen wohin es vermuthlich von Exdiöcesanen gebracht wurde.

2. An abgestellten Feiertagen wird nirgends ein feierlicher Gottesdienst
gehalten, und überall gearbeitet.

3. Votiv Prozessionen sind größtentheils abgestellt, die gewöhnlichen sind
an nähere Orte oder auf die Pfarrei selbst eingeschränkt, und geschehen
mit Anstand.

4. Wallfahrten an entferntere Orte geschehen selten.

5. Von der Weihung des Drey König Wasser weis man hier nichts.16

6. Leichenreden sind ungewöhnlich (:Sie gehören offenbar unter
Mißbrauch, weil der Seelsorger Mensch ist und hier als nur gar zu oft
Menschlichkeiten vorträgt.)

7. Benediktionen des Viehs, sind hier auch unbekannt.

Als noch bestehende Mißbräuche bezeichnete er die allzu häufige Aussetzung
des Hochwürdigsten Gutes, die seines Erachtens ganz der Einsetzung
des hl. Abendmahles entgegen war. Allerdings machte er diesen Mißstand
nur in den ehemals österreichischen Gebieten aus. Als weitere Mißstände
bezeichnete er die Segnung neuer Häuser und der Brautbetten sowie Bruderschafts
- und Votivprozessionen. Auch die drei im Kapitel noch bestehenden
Wallfahrten zur Hl. Dreifaltigkeit in Sasbach, zur Maria Linden bei
Ottersweier und zu den 14 Nothelfern in Kappelwindeck zählte er zu den
Mißbräuchen, konnte jedoch anmerken, daß diese eher ab als zunahmen.
Bemängelt wurde außerdem, daß man in einigen Pfarreien in den drei letzten
Tagen der Karwoche sogenannte Heilige Gräber errichtete. Visitator
Burg meinte zwar, daß dies die Religiosität des Volkes fördere und deshalb
einstweilen noch bestehen bleiben könne, schränkte jedoch ein, daß diese
halt hier und da zu schauspielmüßig seien. Und als letzten Kritikpunkt
führte er an, daß obwohl die Kirchweih entsprechend einer Diözesanver-
ordnung am ersten Sonntag im September in der Kirche gehalten werde,
dennoch in jedem Dorf nach wie vor in den Wirtshäusern die alten
Kirchweihtage abgehalten würden.

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