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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 192
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Eugen Hillenbrand

wollen. Aber es scheint mir eine lohnende Aufgabe des Historikers und eines
Historischen Vereins zu sein, diese Geschichte nachzudenken und einsichtig
zu machen. Ich will also Fragen an unsern Ritter stellen: Warum er
einen so zentralen Platz im Gemeinwesen Gengenbach einnimmt? Wer
ihm zu dieser bemerkenswerten Karriere verholten hat? Welche Motive
seine Sponsoren zu ihrer Aktion veranlaßt haben?

Zum 14. Januar 1581 notierte der Gengenbacher Stadtschreiber im Con-
tractenprotokollbuch, das sich im Besitz des hiesigen Stadtarchivs befindet
, mit wenigen Worten den Vertrag zwischen einem Ehrsamen Rath all-
hie zu Gengenbach und dem Straßburger Bildhauer Marx Sprenger.2 Er
sollte einen Mann uff den Brunnen stellen. Dafür verpflichtete sich der Rat
zur Zahlung von 35 Pfund Straßburger Währung. Zwölf Pfund davon erhielt
der Künstler schon gleich als Vorschuß. Bevor dieser Verding abgeschlossen
wurde, hatte der Rat bereits andere vorbereitende Maßnahmen
getroffen.

Er ließ ein Jahr zuvor, 1580, den Stadtbrunnen komplett erneuern. Auch
diese Maßnahme ist im Contractenprotokollbuch festgehalten: Verding der
Statt Gengenbach ires brunnens halber^

Es hat eine Ehrsamer Rath diser Statt Gengenbach Meister Hans Mey-
ren den Steinmetzen von Lahr den Marcktbrunnen zu hauen, zu machen
und ufzurichten nach volgender gestellt und maß verdingt (= unter Vertrag
genommen):

Erstlich soll ein Ehrsamer Rath alle die stein, so zu gedachtem brunnen
vonnöten sind, uf sein Costen brechen und hauen.

Alsdann soll der Steinmetz dise such laut einer visierung, so er übergeben
, hauen und ufsetzen. Nämlich soll der brunnen oben acht kragstein haben
und acht seitenstücker, und also in die achteck, als daß die ganz zarg
innerhalb 14 werckschuh weit sey, sechs schuh tief.

Er soll auch den Stock bis zu dem mundstück hauen, also auch die aufrecht
stehende Säule in der Mitte des Brunnentrogs, welche die Wasserleitung
aufnahm und das Wasser über Mundstücke verteilte.

Auch der Lahrer Handwerker erhielt von der Stadt Gengenbach gleich
einen Vorschuß in bar.

Damit der Brunnen seinen Zweck erfüllen konnte, schlössen Schultheiß,
Meister und Rat am 14. Dezember 1579 eine nachpürlich-gütliche, grundt-
liche und ewige Vereinigung und Vergleichung des Marcktbrunnens halber
mit der anderen großen Institution des Ortes, der alten Benediktinerabtei.4
Der Vertrag regelt die Nutzung und den Unterhalt der Wasserleitung, die
zum Brunnen führt. Er nennt auch gleich den Zweck: Um künftigen Streit
wegen des gemeinsam genutzten Marktbrunnens zu vermeiden. Zwei Ausfertigungen
sind noch heute im Original erhalten: Das Exemplar des Klosters
ist ungewöhnlich groß und feierlich gestaltet, das Exemplar der Stadt
etwas kleiner und nicht so sorgfältig geschrieben. Die Urkunde wurde von


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