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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 198
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Eugen Hillenbrand

nigstens unkündbar auf 101 Jahre. Das hieß im Klartext: Die Ortenau sollte
habsburgisch werden. Nicht weniger als sechsmal beriet der Kurfürstenrat
über dieses Gesuch, um es zuletzt an eine künftige Reichsversammlung
weiterzureichen.

Sollte dieser Antrag bewilligt werden, drohte den Ortenauer Städten der
Verlust ihrer Reichsunmittelbarkeit und stattdessen ihre Einbindung in die
habsburgische Landesherrschaft. Um ihre Interessen wahren und durchsetzen
zu können, schlössen sie sich zu einem „Verein" zusammen. Die Gründungsurkunde
von 1575 ist im Original nicht mehr vorhanden, aber sie
wurde in eine spätere Urkunde wörtlich aufgenommen.23 Darin erklären
sie frei heraus, wovor sie sich schützen müßten: wie wir solche Neuerung
eingiengen oder einwilligten, daß wir damit und dadurch wiederumb mit
der zeit oder nach und nach stillschweigend vom Heiligen Reiche an den
Pfandherren kommen und uns seihst, auch unser ganze Posterität in ein
ewige Servitut führen oder stecken würden.

Dieser Satz ist nicht neu. Pikanterweise hat ihn bereits Maximilian I.
1504 in einer Urkunde für die Ortenauer Reichsstädte vorformuliert, damals
freilich als großherziger königlicher Schützer der Städte gegen den
Pfalzgrafen.24 Nun, siebzig Jahre später, als Reichs- und Landesherrschaft
in der Hand einer Familie waren, mißtrauten die Ortenauer Reichsstädte
dem dynastischen Zusammenspiel der Habsburger und schlössen sich
selbst zu einem „Verein" zusammen. Sie fanden auch ein probates Mittel,
um sich Gehör zu verschaffen: Steuerverweigerung.

Auf ihre Seite trat in dieser Sache ein Mann, mit dem die Bürger von
Gengenbach meist ihre Not hatten: Abt Gisbert Agricola.2s Er stammte
aus Lothringen, war 1548 Mönch im Kloster Maursmünster geworden und
schon wenige Jahre später Abt des Klosters Altdorf bei Molsheim. 1556
wählte ihn eine Versammlung elsässischer Äbte in Offenburg zum Klostervorsteher
von Gengenbach. Üblicherweise steht dieses Wahlrecht dem
Konvent selbst zu. Warum hier von oben eingegriffen wurde, erläutert das
Chronicon Alsatiae von 1592:26 Bisher sei in Gengenbach keiner zum Abt
erwählet worden, er were dann vom Adel, dieweil es ein Closter, so dem
Reich ohn mittel underworfen, also ohne Zwischeninstanz eines Landesherrn
. Weiter heißt es über ihn: Er hat das Closter, so zerfallen und zu
scheitern gangen was, mit großen kosten wieder erbawet. Diese letzte Information
hat der Verfasser wohl einer Inschrift entnommen, die sich noch
heute an der linken Chorwand des Klosters befindet; sie enthält das Chro-
nogramm 1580. Über dem Eingang zur Sakristei ließ er sein einfaches
Wappen, eine Rosette, anbringen.

Er muß ein außerordentlich tatkräftiger Leiter seines Konventes gewesen
sein. Noch im ersten Jahr seines Abbatiats belehnte er offiziell den
Sohn des bisherigen Gengenbacher Schultheißen mit dem selben Amte.27
Das war ein deutliches Signal an den Rat der Stadt, der seit den Reformati-


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