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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 247
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Von Rheinau über Ours nach Auschwitz

247

Mit diesem Transport kamen u.a. auch Jenny und Julchen Hammel aus
Freiste«, Joseph Bloch, * 4. 11. 1877, und seine Frau Frieda, * 21. 9. 86,
Hermann Kahnheimer, * 5. 3. 1882, und seine Frau Berta, * 21. 6. 1890,
aus Rheinbischofsheim nach Auschwitz in den Tod.

Nachbemerkung aus den 50er Jahren

In Kopie, ohne genaue Angabe des Jahres und der Herkunft, sind dem Autor
Aufzeichnungen aus der Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte zugänglich
geworden, die wegen der Teilnahme am Novemberpogrom von
Rheinbischofsheim zu Offenburg vor Gericht standen. Ich zitiere aus der
bereits genannten vierseitigen Kopie24 mit dem handschriftlichen Vermerk:
„Staatsanwaltschaft Offenburg J 355":

Am Abend des 10. 11. 1938 wurde in Rheinbischofsheim offenbar auf
Anweisung der Gestapo Kehl die Synagoge durch ortsfremde Personen demoliert
und alle Kultgegenstände vernichtet. Die als Zeugin vernommene
A. gab an, gesehen zu haben, daß am Vormittag des Tages, an dem gegen
Abend die Synagoge vollständig zerstört wurde, die beiden Angeklagten B.
und C. zusammen mit dem damaligen Bürgermeister D. in die Synagoge
gegangen seien und in dieser Zerstörungen vorgenommen hätten; sie sei
danach selbst in der Synagoge gewesen und habe festgestellt, daß der Opferstock
abgerissen, die Kleidung des Rabbiners zerrissen, die Thora zerstört
, die 10 Gebote herausgerissen und auch andere Zerstörungen im Inneren
der Synagoge vorgenommen worden seien.

Von den Angeklagten wurde all dies bestritten, und auch keiner der vernommenen
Zeugen bestätigte die Vorwürfe:

. . . Der Zeuge E. von Rheinbischofsheim arbeitete am 10. 11. 1938
während des ganzen Vormittags in seinem Hof gegenüber der Synagoge. Er
konnte von seinem Hof aus genau sehen, wer in die Synagoge ging und
diese verließ. Im Lauf des Vormittags des 10. 11. 1938 bat eine gewisse F.
von Rheinbischofsheim den Zeugen E. um ein Brecheisen und bemerkte dabei
, ,Heute geht es gegen die Juden'; F. ging dann mit dem Brecheisen in
die Synagoge. Der Zeuge E. sah nicht, daß auch die beiden Angeklagten
und der Ratsschreiber D. die Synagoge betraten . . .

Es werden dann acht weitere Zeugen aufgeführt, die alle nicht sahen,
daß die Angeklagten am 10. 11. 1938 vormittags die Synagoge betreten
hätten. Auch daß zwei der Zeugen die Angeklagten . . . nicht für fähig
[halten}, daß sie in der Synagoge Beschädigungen von Kultgegenständen
vornahmen, wird zu Protokoll genommen.

Der Anklagezeugin dagegen wird von verschiedenen anderen Zeugen
bescheinigt, daß sie und ihr Ehemann einen schlechten Leumund hätten,
weil sie schon manchmal etwas behauptet [hätten], was nicht wahr war,
und daß weder er noch seine Ehefrau A. vollen Glauben verdienten . . .


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