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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 287
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Eine katholische Kirche in evangelischen Landen

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ständlicherweise darüber enttäuscht, daß die Zugeständnisse nur in ziemlich
engen und ängstlichen Grenzen gemacht wurden. So konnte durch die
Bedingung, die Kapelle nach dem Gottesdienst sofort wieder in den ursprünglichen
Zustand zurück zu versetzen, der Wunsch nach einem Andachtsraum
, in dem die Diasporakatholiken zum Beispiel in der Adventsoder
Fastenzeit ihre Andachten verrichten konnten, nicht verwirklicht werden
. Dennoch war Pfarrer Weiser gewillt, auf die gestellten Bedingungen
einzugehen. Er hatte sogar schon mit dem evangelischen Pfarramt abgesprochen
, daß er in der Sakristei einen Kasten zur Aufbewahrung der Para-
mente, also der Kirchengerätschaften und liturgischen Gewänder, aufstellen
könne.

Allerdings erschien dem Dekan des Landkapitels Ottersweier, zu dem
der Honauer Pfarrer gehörte, ein Eingehen auf die Forderungen der evangelischen
Seite nicht opportun. So erhob er dem Ordinariat gegenüber den
Einwand, daß nicht nur die von der obersten Kirchenbehörde abverlangte
Erklärung, sondern auch die weitere Bedingung, die Bitte um die Nutzung
der Kirche alle Jahre wiederholen zu müssen, der Ehre nahe trete. Den Seitenhieb
auf das katholische Missionswesen faßte das Dekanat als Gehässigkeit
auf und meinte, daß der Kirchengemeinderat zu Rheinbischofsheim
seinen schönen Worten „vom unchristlichem Geiste der Unduldsamkeit
ferne sein zu wollen" ein anderes, den Inhalt dieser Worte aufhebendes
Werk entgegensetze und das, was er mit der einen Hand „zum confessio-
nellen Frieden " gebe, mit der anderen wieder nehme. Offensichtlich teilte
man in Freiburg diese Ansichten, denn man war dort nicht gewillt, auf die
Bedingungen der evangelischen Seite einzugehen. So zerschlugen sich
denn die Bemühungen um die Hausgereuter Kapelle.

Notbehelf im Gasthaus zur Blume?

Die Freiburger Kirchenbehörde forderte in der Folge das Honauer Pfarramt
auf, sich danach umzusehen, ob nicht in einem Privathause geeignete Räume
zur Abhaltung des katholischen Gottesdienstes gefunden werden könnten
. Da sich aber damals in Rheinbischofsheim und Freistett kein einziges
Haus im Eigentum eines Katholiken befand, wäre man genötigt gewesen,
einen geeigneten Platz in einem protestantischen Haus zu suchen. Hier
stand nun zu befürchten, daß der betreffende Hauseigentümer von protestantischer
Seite ermuntert werden könnte, das Mietverhältnis nach Belieben
zu kündigen. Dennoch bemühte sich Pfarrer Weiser um eine Lösung.

Als ihm bekannt wurde, daß im Laufe des Sommers 1855 die Rheinbi-
schofsheimer Amtsrevisoratswohnung frei werden sollte, zog er sofort Erkundigungen
ein. Diese Wohnung befand sich über den Stallungen und der
Remise des Gasthauses zur Blume, in dem - nach dem Abriß des Schlosses
- auch das Bezirksamt seine Kanzleien hatte. Pfarrer Weiser erfuhr


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