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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 288
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Michael Rudioff

nun, daß sich bereits der Landchirurg Kreß für diese Wohnung, deren
Mietzins jährlich 120-140 Gulden betragen sollte, interessierte. Kreß,
selbst bekennender Katholik, erklärte sich jedoch bereit, gegen eine entsprechende
Entschädigung ggf. einen Teil der Wohnung für Andachtszwecke
abzutrennen.

Pfarrer Weiser konnte dem Landchirurgen Kreß zwar eine katholische
Gesinnung, kirchlichen Eifer und eine gründliche Wissenschaftlichkeit bescheinigen
, war aber andererseits davon überzeugt, daß gerade die Person
des Landchirurgen Kreß manchen vom Besuch eines Gottesdienstlokales
in dessen Wohnung abhalten würde. Pfarrer Weiser war nämlich der Ansicht
, daß Kreß bei allem lobenswertem Eifer doch nicht die unter den dortigen
Verhältnissen nötige Klugheit und Vorsicht besaß, und deshalb der
guten Sache des katholischen Glaubens mehr schade als nütze. So waren
beim evangelischen Pfarramt Rheinbischofsheim schon wiederholt Klagen
wegen Proselytenmacherei28 gegen den Landchirurgen eingelaufen und
selbst gute Katholiken hatten sich schon bei Pfarrer Weiser darüber beschwert
. Der Vorwurf der Proselytenmacherei zeigt, daß der katholische
Chirurg Kreß seine Stellung als Arzt dazu benutzte, seine Patienten zum
Übertritt von deren lutherischem Bekenntnis zur katholischen Kirche zu
bewegen. Eine Vorgehensweise, die nicht nur deshalb als negativ zu betrachten
ist, weil die Vertrauensstellung als Arzt mißbraucht wurde, sondern
auch, weil man unter Proselytenmacherei eine rasche und aufdringliche
Bekehrung versteht, bei der es häufig nicht einmal zu einer wirklichen
Überzeugung der Übergetretenen kommt.

Femer gab der Umstand, daß Kreß noch drei unmündige Kinder hatte,
zu bedenken, daß die für eine Andacht nötige Ruhe wohl nicht immer gewährleistet
werden könne. Auch die sich durch die Nutzung des unteren
Stockes und des Wirtschaftsbetriebs ergebende, durch Tiere und Menschen
hervorgerufene Unruhe, führte dazu, daß diese Möglichkeit letztendlich
nicht weiter verfolgt wurde.

Vor diesem Hintergrund blieb den Diasporakatholiken nichts anderes
übrig, als weiterhin den Gottesdienst in Hönau zu besuchen (oder eben
auch nicht). Das dortige Pfarramt wurde aufgefordert, weiter zu versuchen,
einen geeigneten Raum zur Abhaltung eines Gottesdienstes in Rheinbischofsheim
ausfindig zu machen. Das Erzbischöfliche Ordinariat signalisierte
im Juni 1855 sogar, daß man für den Fall, daß dies nicht gelingen
sollte, zum Wohle der Diasporakatholiken bereit wäre, auf die harten Bedingungen
für eine Mitbenutzung der Hausgereuter Kapelle einzugehen.

Auf der Suche nach einem Bauplatz

Auch in den folgenden Jahren bemühte sich der Honauer Pfarrer, einen
Notbehelf zu finden. Als einziges Ergebnis seiner Bemühungen konnte er


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