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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 293
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Eine katholische Kirche in evangelischen Landen

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zierung der auf zehn- bis elftausend Gulden veranschlagten Kosten noch
nicht gesichert sei, weshalb die Ausführung des Baues einstweilen noch zu
beruhen habe.

Zum Glück für die Diasporakatholiken revidierte das Ordinariat seine
Meinung innerhalb weniger Tage. Nachdem der Vertrag mit Kain Boden-
heimer von Rheinbischofsheim, an den das für den Kirchenbau vorgesehene
Grundstück bis dahin verpachtet war, vor dem Auslaufen stand, fragte
Pfarrer Weiser in Freiburg nach, ob und für welche Zeit denn der Bauplatz
aufgrund des Ruhens des Bauvorhabens wieder verpachtet werden könne.
Aufgrund dieser Anfrage befaßte sich das Ordinariat nochmals mit der
Rheinbischofsheimer Kirchenbaufrage. In der Ordinariatssitzung vom
9.8.1860 wurde nun beschlossen, den Kirchenbau nicht weiter zu verschieben
und den Bau soweit nötig aus Mitteln des „Bernardischen Stiftungsfonds
", zu dessen Lasten ja auch schon der Kaufpreis des Bauplatzes gegangen
war, zu bestreiten. Noch am gleichen Tag wurde das Pfarramt
hierüber unterrichtet und den vorgelegten Bauplänen und dem Kostenvoranschlag
die Genehmigung erteilt.

Noch im gleichen Monat, am 21.8.1860, reichte das Pfarramt beim Bezirksamt
Kork eine Eingabe zur Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung
ein. Diese wurde dann durch Beschluß vom 6.11.1860 durch die
Großherzogliche Regierung des Mittelrheinkreises erteilt.

Von der Auftragsvergabe an Baudirektor Hübsch von der Großherzoglichen
Baudirektion Karlsruhe im Februar 1859 bis zur Erteilung der Baugenehmigung
im November 1860 waren annähernd zwei Jahre vergangen.
Allein ein Jahr war dadurch verloren gegangen, daß Baudirektor Hübsch
die Sache Anfang 1859 zuerst vergessen und die Pläne verlegt hatte; daß
er dann im Spätjahr 1859 eine mehrmonatige Urlaubsreise nach Rom
durchführte, und der Baubeginn anschließend nicht im Frühjahr 1860 erfolgen
konnte, sondern - da Baudirektor Hübsch die Kostenvoranschläge
nicht bearbeitet hatte - die Baugenehmigung erst im November 1860 erteilt
wurde. Und da man im Winter nicht mit dem Bau anfangen konnte,
vergingen bis zu der auf den 21.2.1861 terminierten öffentlichen Versteigerung
des Kirchenbaus, zu der in verschiedenen öffentlichen Blättern38 ins
Honauer Rathaus eingeladen wurde, nochmals mehr als drei Monate.

Mit der Beaufsichtigung und Leitung des Baus sollte auf Vorschlag der
Großherzoglichen Baudirektion der Offenburger Werkmeister Meisburger,
beauftragt werden. Da sich dieser jedoch aufgrund anderer Geschäfte dazu
nicht entschließen konnte, wurde die Bauleitung letztendlich dem Architekten
Theodor Armbruster von Baden übertragen. Die Bezirks-Bauinspek-
tion Achern drängte jedoch darauf, mit Architekt Armbruster einen klaren,
schriftlichen Vertrag abzuschließen.39 Da Armbruster nämlich zur gleichen
Zeit an verschiedenen, ziemlich entlegenen Orten weitere Bauaufträge
übernommen hatte, zog die Bauinspektion in Zweifel, ob dieser seinen


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