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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 294
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Michael Rudioff

Verpflichtungen ohne einen Vertrag ordnungsgemäß nachkommen würde.
Daß diese Befürchtung nur allzu begründet war, sollte sich später noch
zeigen.

Am 13.6.1861 erfolgte die Grundsteinlegung. Pfarrer Weiser hätte diese
gerne mit möglichst viel Feierlichkeit begangen, zumal das protestantische
Pfarramt bereits mitgeteilt hatte, daß man zu diesem Anlaß das Kirchengeläute
der evangelischen Kirche zur Verfügung stellen und mit der Ortsbehörde
und der Bürgerschaft regen Anteil nehmen werde. Das Ordinariat
wollte davon jedoch nichts wissen und teilte dem Honauer Pfarrer mit, daß
man zur Vermeidung von Kosten auf Rechnung milder Fonds, die ja zu anderen
Zwecken bestimmt und gestiftet seien, von einer Grundsteinlegung
im üblichen Sinne Abstand nehmen solle. Allerdings durfte dem beim Bau
beschäftigten Arbeitsleuten, statt der bei solchen Gelegenheiten üblichen
Verabreichung eines Trunkes, ein Gulden ausbezahlt werden.40

Unter Einberechnung eines Honorars für den Bauleiter hatte das Ordinariat
im März 1861 dem Baukomitee einen Baukredit von rund 10.800
Gulden eröffnet. Um diesen Kostenrahmen einhalten zu können, vergab die
Bauleitung vorerst jedoch nur Aufträge im Wert von 10.619 Gulden. Da allerdings
im Verlauf der Bauphase verschiedene Änderungen vorgenommen
wurden, wies die im Januar 1863 aufgestellte Abrechnung des Architekten
letztendlich für den „äußeren Bau" Aufwendungen i.H. von 11.046 Gulden
47 Kreuzern auf.

Da das Gotteshaus „auf freiem Platze isoliert von anderen Gebäuden
auf einem ziemlich erhabenen Punkte steht, und überdies schwere Gewitter
in dieser Gegend nicht zu den Seltenheiten gehören ", wurde es auch mit einem
Blitzableiter versehen. Dem seinerzeitigen Schriftverkehr ist zu entnehmen
, daß damals in Rheinbischofsheim alle nur einigermaßen hohen
Gebäude mit einem Blitzableiter versehen waren.

Vom Innenausbau bis zur Einweihung

Bereits am 17.6.1861, also nur vier Tage nach der Grundsteinlegung, fragte
Pfarrer Weiser, wie er schreibt, durch „das rasche Voranschreiten des
äußeren Baus veranlasst", beim Ordinariat nach, ob es nicht schon an der
Zeit sei, durch den Architekten einen Überschlag sämtlicher zur inneren
Einrichtung gehörenden Gegenstände aufstellen zu lassen. Gleichzeitig erkundigte
er sich, ob denn Zeichnungen der Kanzel oder der Altäre vorzulegen
seien. Das Ordinariat hielt die Aufstellung solcher Überschläge für
„angemessen", merkte jedoch bezüglich des von ihm verwendeten Ausdruckes
„Altäre" an, daß „ein Altar den dortigen Bedürfnissen hinlänglich
entsprechen dürfte ".

Auch die Großherzogliche Baudirektion Karlsruhe interessierte sich für
die Planung des Innenausbaus. Nachdem es erfahren hatte, daß die Absicht


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