Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 315
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315

„. . . in den Krypten unter den Altären des seligen
Jakobus. .."

Neue Erkenntnisse zur Bau- und Kunstgeschichte der Jakobus-
und der Hl. Grabkapelle auf dem Bergle zu Gengenbach

Juliana Bauer

Pfarrer Helmut Eberwein gewidmet

Mannigfaltig sind die Abhandlungen, Berichte und Erwähnungen, die sich,
teils historisch und religiös erläuternd, teils poetisch, um das Gengenbacher
Bergle und seine kleinen Heiligtümer ranken. Daten und Fakten
ihrer langen Geschichte werden aufgereiht, aneinander gereiht, wiederholt,
umspielt von den zur Sprache gewordenen Bildern einer rebenbewachsenen
Landschaft, wie sie Besucher und Einheimische gleichermaßen lieben.

Die Jakobuskapelle
Der erste Bau

Die Kapelle St. Jakobus zeigt sich heute wieder im wesentlichen in der Gestalt
, wie sie in den Jahren 1681/82 neu erbaut wurde. Ihre Geschichte
führt jedoch über Jahrhunderte zurück zu einem Vorgängerbau, von dem
bislang nicht mehr als frömmigkeitsgeschichtliche und bauliche Einzelheiten
tradiert sind.

Allgemeiner Überlieferung zufolge wurde zu Beginn des 13. Jahrhunderts
eine Kapelle auf dem über Gengenbach nordöstlich sich erhebenden
Hügel erbaut,1 der bereits den Römern nicht nur ein wichtiger strategischer
Punkt, sondern auch eine heilige Stätte war.2 Das bisher früheste gesicherte
Datum für die Existenz der Kapelle, die dem Apostel Jakobus geweiht
wurde, ist das Jahr 1289. In einer Abschrift aus dem 15. Jh. ist uns ein
Dokument jenes Jahres erhalten, in dem Papst Nikolaus IV. u. a. die „Kapelle
St. Jakobus auf dem Kastellberg mit allen Rechten und Zugehör" als
Besitz der Abtei Gengenbach bestätigt.3

Weitere, sowohl für die Frömmigkeits-, als auch die Baugeschichte aufschlußreiche
Details erhellt eine im Original bewahrte Ablaßurkunde vom
30. Mai 1294. Darin gewährt der von dem Straßburger Bischof Konrad ermächtigte
Bischof von Toul/Lothringen gleichen Namens den gläubigen
Pilgern nicht nur einen Ablaß von vierzig und hundert Tagen - vielmehr
bezeugt das Dokument die, ebenso durch den Touler Bischof vorgenommene
Weihe eines Altars „in den Krypten unter den Altären des seligen Jakobus


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