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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 335
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Amtliche Sittenaufsicht im 18. Jahrhundert im
Kirchspiel Lichtenau (1740-1821)

Ludwig Uibel

Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg

In der heutigen Zeit hat der Bürger kein Verständnis mehr für die Eingriffe
des Staates in die Privatsphäre seiner Mitbürger im Zeitalter des Absolutismus
. Das bedeutet, daß wir in unserem Fall nach dem Territorium und dessen
Landesherrn fragen müssen, dem das Städtchen Lichtenau in dem behandelten
Zeitabschnitt angehörte. Das „Vaterländchen" von Lichtenau,
zusammen mit seinen vier Gerichtsorten Scherzheim, Muckenschopf,
Helmlingen und Graueisbaum war die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, im
Volksmund kurz „Hanauerland" genannt. Das genannte Territorium bestand
aus 11 Ämtern, von denen zwei rechts des Rheins lagen, nämlich die
Ämter Lichtenau und Willstätt, die andern aber im Unterelsaß bzw. der
Südpfalz (Amt Lemberg). Es war eine Schöpfung des unterelsässischen
Adelsgeschlechts der Lichtenberger, das es verstand, vom 13. bis zum 15.
Jahrhundert sich diesen Kleinstaat zu schaffen, dessen Verwaltung aber
frühzeitig von der Stammburg in das zentral gelegene Buchsweiler verlegt
wurde.' Im Jahre 1480 erlosch das Haus Lichtenberg im Mannesstamm
(Graf Jacob).2 Über die weibliche Linie kam die Herrschaft schließlich in
die Hände eines Zweiges der Grafen von Hanau. Die neuen Landesherrn
nannten sich deshalb Grafen von Hanau-Lichtenberg. Was die Residenzen
der Grafen und die Verwaltung anbetrifft, so blieb alles beim alten.

Durch die starke dynastische und auch geistige Bindung an die Stadt
Straßburg (die Lichtenberger waren Obervögte der Stadt) beeinflußt, vollzog
Graf Philipp IV. die Einführung der Reformation. Für das Gericht
(Kirchspiel) Lichtenau geschah das im Jahre 1554.3 In die kirchlichen
Rechte des Bischofs trat nun der Landesherr ein. In Lichtenau wurde ein
lutherischer Pfarrer eingesetzt. Die Scherzheimer Mutterkirche als vormaliger
Sitz des Pfarrers wurde zur Begräbniskirche, der sie umgebende
Kirchhof blieb Begräbnisstätte für das Kichspiel. Die Kirchenverwaltung
für die ganze Grafschaft war das Konsistorium in Buchsweiler, das gewissermaßen
das „Ministerium des Kultus und des Unterrichts" in der
gräflichen Regierung bildete. Das Konsistorium stand unter der Leitung
eines Superintendenten. In der Berichtszeit versahen die Herren Mizenius
und (später) Oppermann dieses Amt. Ein Geistlicher der rechtsrheini-


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