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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 350
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Ludwig Uibel

Zuchtmittel Gebrauch gemacht hatte, wurde zum Angeklagten. An den
Formulierungen des Protokolls wird deutlich, daß Pfarrer Neßler auf Seiten
des Lehrers stand, sich aber nicht durchsetzen konnte gegen die Front der
Handwerksmeister im Presbyterium, die es nicht hinnehmen wollten, daß
Kinder ihres Standes von einem „Schuldiener" ehrenrührig behandelt würden
. Darüber hinaus wird deutlich, daß der Pfarrer das Presbyterium keineswegs
dominierte.

Doch schon im Jahre 1767 machte sich zum ersten Mal eine Tendenz in
der Schulaufsicht bemerkbar, die eine positive Entwicklung des Schulwesens
versprach. Es wurden fünf Väter von Schulkindern vor das Presbyterium
geladen und ihnen vorgeworfen, daß diese „unfleißig" zur Schule gingen
. Sie wurden im Wiederholungsfalle mit Strafe und Meldung beim Amt
bedroht. Offenbar wurde von jener Zeit an die Anwesenheit der Kinder genau
registriert. In späteren Fällen wurde ziemlich regelmäßig bei Schulschwänzen
12 Kreuzer Strafe verhängt plus „3 Kreuzer Bestellungsgebühr
für den Botten", der das Geld einziehen mußte. Im Jahre 1811 standen einmal
nicht weniger als 16 Väter gleichzeitig vor dem Censurgericht. Den
Kindern von acht Vätern wurden mehr als 10 Versäumnisse zur Last gelegt
. Sie mußten dshalb die doppelte Taxe von 30 Kreuzern zahlen. Sollte
bei Vätern aber Zahlungsunfähigkeit vorliegen, so hatte das Censurgericht
für diesen Fall vorgesorgt: „ . . . ihnen dabei gesagt, daß inskünftig die Armen
mit Turmstrafe, die Vermöglichen aber mit Geld ins Almosen würden
bestraft werden (1807)." Das Presbyterium hat auch keineswegs gezögert,
von der Arreststrafe Gebrauch zu machen: Innerhalb von vier Jahren
(1817-20) wurde viermal die Strafe der „Einhäuselung" zu zwei bis 24
Stunden verhängt. Es scheint in jener Zeit kein Schulversäumnis ungerügt
geblieben zu sein. Im Jahre 1815, 32 Jahre nach der schmählichen Behandlung
des Schulkollaborators Vogt (1783), dokumentierte das Censurgericht
seinen Sinneswandel in der Einstellung zum Lehrerstand: Der Schullehrer
(nicht mehr Schuldiener) Schiele von Helmlingen war von drei Bürgern
und deren Ehefrauen „angegriffen und insultiert worden . . ., weil er die
Kinder derselben wegen mutwilliger Schulversäumnisse mit einigen
Stockschlägen bestraft hatte . . . Das Censurgericht verurteilte sie also dazu
, den Schullehrer Schiele um Verzeihung zu bitten und zu vesprechen,
für die Zukunft sich vor ähnlichen Übereilungen und Kränkungen des
Schullehrers sorgfältig zu verwahren . . . (darauf) wurde ihnen die bereits
anerkannte 2stündige Eintürmung wieder erlassen".

Die positive Einstellung der Karlsruher Regierung in bezug auf die Rolle
der Schule äußerte sich auch in einer Erweiterung der Schulpflicht durch
Einführung der Nachtschule (1806) während des Winterhalbjahrs für die
Burschen des 13. bis zum 20. Lebensjahr, einer Näh- und Strickschule für
die gleichaltrigen Mädchen (1808, 1810) und der für beide Geschlechter
bis zum 20. Lebensjahr verbindlichen Sonntagsschule (1-2 Uhr nachmit-


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