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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 407
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Gottlieb Bernhard Fecht (1771-1851)

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„Generalsynode" einzurichten, eine regelmäßig zusammentretende Versammlung
gewählter Synodaler. So werde gewährleistet, daß die Vereinigung
der beiden evangelischen Kirchen nicht ein gemeiner Vergleich durch
Ab und Zugeben über das Heiligste werde; sondern ein neuer gesegneter
Fortschritt der Reformation, durch welche das ganze kirchliche Wesen in
allen Beziehungen wieder Einheit und Kraß erhält und der unwandelbare
Grundsatz der protestantischen Kirche: Bestreitung alles Geistes-Zwanges
und aller menschlichen Autorität in Glaubenssachen mittelst unerschütterlicher
Festhaltung an der Offenbarung Gottes in Bibel, Vernunfl und unverdorbenem
Gemüthe.

Die Unionssynode begann am 2. Juli 1821. Nach zwölf Sitzungen unterzeichneten
ihre berufenen Synodalen am 26. Juli die Unionsurkunde. Der
Korker Dekan Gottlieb Bernhard Fecht bestand auf einer gewählten
„Generalsynode". Rasch wurde offenbar, daß zwischen den von Fecht und
den meisten Synodalen vertretenen constitutionellen Prinzipien und den
monarchisch-absolutistischen der Regierungsvertreter unüberbrückbare
Gegensätze bestanden.20 Nach scharfem Wortwechsel wies der Präsident
der Synode darauf hin, daß allein der Regent das Recht habe, eine neue
Verfassung aufzustellen. Fecht entgegnete, eine Verfassung dürfe „weder
auf subjektivem Vertrauen noch auf persönlichen Gesinnungen und Beschaffenheiten
" beruhen. Man müsse den Vorwurf der Nachwelt fürchten,
gründe man organische Bestimmungen „auf die individuellen Ansichten
der Regenten". - Die Unionsurkunde wurde am 13. September 1821 im
„Staats- und Regierungsblatt" veröffentlicht. Großherzog Ludwig bestimmte
den 28. Oktober „zur allgemeinen Feier der Kirchenvereinigung in
allen evangelischen Gemeinden des Landes".

Ein zweites Mal widerstand Fecht dem Willen des Großherzogs. Angesichts
der Not des Volkes, das noch lange an den Folgen der napoleonischen
Kriege und der Hungerkatastrophe von 1817 litt, stimmte er im
Landtag am 30. Januar 1823 gegen die Erhöhung des Militärhaushaltes.21
Man hat mich beschuldigt, sagte er in der Debatte, ich hätte die Not des
Volkes übertrieben. Ich glaube dieses nicht. Um sich davon zu überzeugen,
dürfte ja nur der Regent, wie sein unsterblicher Vater oft tat, auch andere
Männer fragen und hinaussenden in das Land, um sich näher um die Lage
des Vaterlandes zu erkundigen. - Wenn eine einzelne unglückliche Familie
ruft: „erbarmt euch", so dringt das tief in die Herzen der Menschen. Wenn
aber Tausende von Familien unter der Last der Abgaben, unter dem Mangel
an Verdienst, erliegen, Tausende rufen: „erbarmt euch", dann müßte
der Mensch die Menschheit ablegen, wenn dieser Ruf nicht in sein Innerstes
dringen sollte. Ich glaube es, wenn unser Ludwig, unser Regent, genau
von dem Zustand des Landes unterrichtet wäre, so würde er gewiß der erste
sein, der seinen Ministern befiehlt, hier zu helfen.


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