http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0413
Der Seelbacher Wahlskandal van 1842
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Er nahm die Wahl an und bescheinigte ein Steuercapital von 99 000 fl.
Eines Taufscheins bedurfte es nicht, da Herr Völcker schon früher wiederholt
Abgeordneter war.
Die Wahl wurde beanstandet durch eine Petition von 14 Bürgern von
Seelbach, welche ich Ihnen nothwendig vollständig vortragen muß.
Sie lautet:
Hochansehnliche
zweite Kammer der badischen Landstände!
Bitte
um Umstoßung der Abgeordneten- und Wahlmännerwahl des 19ten
Aemterwahlbezirks Lahr.
Die Unterzeichneten fühlen sich veranlaßt, der hohen Kammer Kunde zu
geben von den Unregelmäßigkeiten und Nichtigkeiten, welche bei der
Wahlmännerwahl in Seelbach am 30. März d. J. vorgefallen sind. Wir haben
uns zwar deshalb schon beschwerend an das Großh. Oberamt Lahr gewendet
, wurden jedoch mit unserer Beschwerde abgewiesen. Wir halten
dafür, daß diejenigen Thatsachen, welche wir anführen werden, diese
Wahlmännerwahl nichtig machen, und unterwerfen dieselben der Prüfung
einer hohen Kammer.
Wir wollen davon nicht reden, daß der später gewählte Abgeordnete Daniel
Völcker sich selbst nach Seelbach verfügte, eine Rede an die Wähler
hielt, worin unter andern die Worte vorgekommen sein sollen:
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