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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 417
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Der Seelbacher Wühlskandal von 1842

417

von Seelbacher Bürgern eingereichten Petition wegen Umstoßung jener
Wahl noch eine öffentliche Urkunde zur Unterstützung dieser Petition zu
erwirken.

Ich habe mich deshalb heute Vormittag mit dem Handelsmann Georg
Kleb nach Seelbach verfügt, und dort die anliegende Urkunde durch den
Notar aufnehmen lassen.

Wir haben geglaubt, auch den in jener Petition aufgeführten, bestochenen
Philipp Thomas bewegen zu können, seine Bestechung notariell zu bekennen
; er verweigerte dieses aber ungefähr mit folgenden Worten:

„Ich habe mich für 4 fl. dem Herrn Daniel Völcker verkauft, aber ich
unterschreibe nichts, bis ich vom Amte dazu aufgefordert werde; ich werde
dort Alles gestehen und auch dabei dort angeben, daß es mich, so lange ich
lebe, reut, mich verkauft zu haben."

Daß Thomas dieses geäußert hat, dafür garantire ich und mein Freund
Kleb.

Ich erlaube Ihnen, von diesem Schreiben beliebigen Gebrauch zu machen
, und unterzeichne mit Hochachtung

Ihr

Rudolf Baum, Advocat.

„Zum ersten Mal erscheint hier die deutsche, die badische Ehre befleckt"

Vorsitzender in der Sitzung der Zweiten Kammer am 1. Juni 1842 war der
Alterspräsident Wetzel. Obwohl es Johann Nepomuk Wetzel äußerst peinlich
war, über die vorgebrachten Beanstandungen gegen den Volksabgeordneten
und vieljährigen Kollegen Völcker verhandeln zu müssen, betrachtete
er es als die Pflicht der Zweiten Kammer zu überprüfen, ob die den Deputiertenwahlen
im 19. Ämterwahlbezirk zugrunde liegenden Wahlmännerwahlen
verfassungsmäßig vorgenommen oder gesetzwidrig gefälscht
worden waren.

Hierzu der Alterspräsident wörtlich:

„Hier erzählen 14 Seelbach Bürger mit der genauesten Bestimmtheit eine
ganze Reihe gesetzwidrige, ja zum Theil verbrecherische Fälschungen
der Urwahlen. Diese Erzählungen erhalten durch die so durchaus bestimmten
Angaben, welche die Bürger im Falle der Unwahrheit den schwersten
Verläumdungsklagen und Strafen aussetzen würden, eine bedeutende
Glaubwürdigkeit. Die Petenten beglaubigen zugleich eine der wichtigsten
Thatsachen selbst durch ein beigebrachtes Notariatszeugnis.

Schon die unter den vorliegenden Umständen wohl gewiß nicht zufälligen
, sondern einer gesetzwidrigen Wahlverfälschungsbemühung dienstbaren
verfassungswidrigen Zulassungen der unter Nr. 1 angeführten im


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