http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2000/0525
Das neue Archiv des Ortenaukreises
525
6) Benutzung
Grundlagen für die Benutzung sind die Archivordnung des Ortenaukreises
und die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes, das auch für die Kreise
und Gemeinden gültig ist. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft
macht, hat nach Maßgabe der Archivordnung das Recht, das Archivgut
nach Ablauf der Sperrfristen zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften
oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern
des Archivguts nichts anderes ergibt. Einschränkungen ergeben sich vor
allem dann, wenn schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind oder
Geheimhaltungsvorschriften dies verlangen. Auch der Erhaltungszustand
mancher Archivalien kann eine Benutzungseinschränkung erforderlich
machen.
Es empfiehlt sich zunächst eine mündliche oder schriftliche Kontaktaufnahme
mit dem Kreisarchiv. Die Mitarbeiter des Kreisarchivs prüfen dann,
ob Archivgut zu dem jeweiligen Bereich vorhanden sein könnte und ob die
Archivalien vorgelegt werden können. Anschließend ist ein Benutzerantrag
auszufüllen. Die Unterlagen können dann im Benutzerraum eingesehen
werden. Reproduktionen sind möglich.
Adresse und Öffnungszeiten:
Kreisarchiv Ortenaukreis
Badstr. 20
77652 Offenburg
0781/805-601 oder-534
kreisarchiv@ortenaukreis.de
Mo-Mi und Fr 8.30-12 Uhr
Do 13-18 Uhr
und nach Vereinbarung
7) Ausgewählte Fachliteratur
Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Serie A Landesarchivdirektion:
Heft 1: Archivrecht in Baden-Württemberg. Texte, Materialien, Erläuterungen, bearbeitet
von Hermann Bannasch unter Mitwirkung von Andreas Maisch mit einer Einführung
in das Landesarchivgesetz von Gregor Richter, Stuttgart 1990.
Heft 2: Bestandscrhaltung in Archiven und Bibliotheken, hg. von Hartmut Weber,
Stuttgart 1992.
Heft 7: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagcn. Zur Praxis der archivischen
Bewertung in Baden-Württemberg, hg. von Robert Krctzschmar. Stuttgart 1997.
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