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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 529
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50 Jahre Weinbauversuchsgut „Schloß Ortenberg

529

Nach Kriegsende wurden durch das Gesetz Nr. 5 der französischen Militärregierung
alle nationalsozialistischen Verbände mit ihren Unterorganisationen
aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt.6 Da der Reichsverband
deutscher Jugendherbergen zum damaligen Zeitpunkt eine reine Unterorganisation
der Hitlerjugend darstellte und dem Reichsschatzmeister
der NSDAP unterstand, wurde auch sein Vermögen eingezogen und unter
staatliche Vermögensverwaltung gestellt. Das Schloß Ortenberg und seine
Rebflächen waren nun im Besitz der „Landesverwaltung für kontrollierte
Vermögen". Die Winzergenossenschaft Ortenberg wandte sich im März
1947 an den neuen Schloßbesitzer und wollte das Gelände zu den bereits
früher festgesetzten Bedingungen übernehmen. Das Amt für kontrollierte
Vermögen hatte aber die strikte Anweisung, keine Wertminderung der kontrollierten
Vermögen zuzulassen und war daher nur zu einer Verpachtung
der Schloßgrundstücke an die Winzergenossenschaft bereit.7 Eine Einigung
kam nicht mehr zustande.

Der Erwerb der Rebflüchen durch den Kreis Offenburg

Bis 1950 änderte sich auf den brachliegenden früheren Rebbergen des
Schlosses nichts. Nach dem Landesgesetz über den Heimfall des Vermögens
der nationalsozialistischen, militärischen oder militärähnlichen Organisationen
vom 21. Juni 1949 unterstand der gesamte Schloßbesitz der
Kontrolle des badischen Finanzministeriums, das den Gesetzesauftrag
hatte, solche Vermögenswerte zu Gunsten der Wiedergutmachung zu verwerten
.

Den Bestrebungen kam entgegen, daß die Treuhandstelle für Parteivermögen
in Freiburg, die das Gelände nun für das Finanzministerium verwaltete
, am 21. Oktober 1949 das Landwirtschaftsamt Offenburg beauftragte,
die zum Schloß Ortenberg gehörenden Grundstücke nach ihrem damaligen
Wert zu schätzen, um sie wieder einer Nutzung zuzuführen.8 Die Schätzung
brachte damals folgendes Ergebnis:

Gesamtfläche (ohne Hofraite und Schloß) 6, 65, 36 ha 15.645,70 DM
Rebfläche 3,16,18 ha 6.123,60 DM.

Die Schätzungsurkunde vom Landwirtschaftsamt Offenburg wurde wie
folgt erläutert: Infolge jahrelanger Nichtbewirtschaftung befinden sich die
landwirtschaftlichen Grundstücke in einem sehr verwahrlosten Zustand.
Die Weinberggrundstücke liegen brach, sind stark verunkrautet, die Mauern
baufällig, die Treppen und Pfade nicht mehr in Ordnung. Nur durch einen
planmäßigen Wiederaufbau des ganzen Rebberges, verbunden mit einer
Neuanlage von Wegen, kann der Weinbau hier wieder wirtschaftlich
gestaltet werden. Um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, wird


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