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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
80. Jahresband.2000
Seite: 535
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50 Jahre Weinbauversuchsgut „Schloß Ortenberg'

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das Schloß durch die Einrichtung einer Weinbauversuchsanlage der Jugend
wegzunehmen. Bei der Planung der Anlage habe man nur das Ziel verfolgt
, das um das Schloß brachliegende Gelände einem geeigneten Verwendungszweck
zuzuführen. Auch könne im Schloß sowohl eine Weinbauschule
, als auch eine Jugendherberge problemlos untergebracht
werden.15

Am 20. Juli 1950 teilte Vermögensverwalter Dr. Ruby mit, daß nach
Rücksprache mit Finanzminister Dr. Eckert grundsätzlich keine Bedenken
gegen den Verkauf des Weinberggeländes an die Kreisverwaltung Offenburg
bestehen. Sobald man sich über den Kaufpreis geeinigt habe, könnte
der Kaufvertrag in kürzester Frist abgeschlossen werden. Es sollte dabei
nicht nur das Weinberggelände erworben werden, sondern auch das Ackerland
, die Wiesen, Garten und der Wald des Schloßbesitzes miterworben
werden. Beim Schloß selbst würde dann noch das Burggrundstück und die
Anlagen in einer Gesamtgröße von 1,97 ha verbleiben.

In der folgenden Sitzung des Kreisversammlungsausschusses am 2. August
195016 erklärte Landrat Dr. Joachim, daß die Mißverständnisse mit
dem Landesleiter der Abteilung Jugendbildung und Jugendbewegung inzwischen
klar gestellt worden wären. Die ganze Angelegenheit sei auf eine
unrichtige Darstellung in der Presse zurückzuführen. Anschließend gab er
das Gutachten des Landwirtschaftsamtes Offenburg und dessen Schreiben
vom 28. Juli 1950 über den Erwerb des Geländes um das Schloß Ortenberg
bekannt. Der Ansicht des Landwirtschaftsamtes, daß die gesamten Grundstücke
um das Schloß erworben werden sollten, traten die Mitglieder des
Ausschusses einstimmig bei und ermächtigten den Vorsitzenden zur Verhandlung
mit dem Vermögensverwalter Dr. Ruby wegen des Kaufpreises.
Der Gesamtkaufpreis sollte nicht über 18.000 DM betragen. Dieser Betrag
wurde als angemessen angesehen, weil die gesamte Anlage nicht einem
Erwerbszweck, sondern ausschließlich der Förderung des Weinbaus dienen
sollte und das gesamte Gelände stark verwahrlost und vollkommen humusarm
war. Am 4. Oktober 1950 erhielt die Kreisverwaltung von Dr. Ruby
die Mitteilung, daß der Finanzminister am 28. September den Verkauf der
Rebgrundstücke an den Kreis Offenburg genehmigt habe. Der Kaufpreis
werde akzeptiert. Es kämen lediglich noch eine Verkaufsgebühr von 1,5%
und die Kosten für den notariellen Kaufvertrag und die Grundbucheintragung
hinzu.

In der Sitzung des Kreisrates vom 11. Oktober 1950 gab Landrat
Dr. Joachim Kenntnis von den laufenden Verhandlungen wegen Ankauf
des Geländes von 6,6 ha beim Schloß Ortenberg und teilte mit, daß die Genehmigung
zum Kaufpreis von 18.000 DM durch den Verwalter
Dr. Ruby in Freiburg vorliege. Der Kauf könne abgeschlossen werden.
Hierauf faßte der Kreisrat folgenden Beschluß: Die Kreisverwaltung wird
ermächtigt, die Grundstücke beim Schloß Ortenberg von 6, 65, 36 ha zur


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