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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 20
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Klaus Brodbeck

gesbetreuung von Kindern durch Tagesmüttervereine beschlossen. Gleichzeitig
wurde die Genehmigung von 100.000 bzw. 130.000 DM im Doppelhaushalt
2001/2002 beantragt. Das Konzept sieht je Beratungs- und Vermittlungsstelle
eine jährliche Grundpauschale von 20.000 DM sowie eine
einmalige Pauschale von 400 DM je erfolgreiche Vermittlung als Zuschuß
vor.

Eng verknüpft mit der finanziellen Förderung ist eine gemeinsame Entwicklungsplanung
mit dem Ziel, die Tagesbetreuungsangebote für Kinder
in Familien in den einzelnen Raumschaften auszubauen und deren Qualität
im gesamten Ortenaukreis zu sichern. Verwaltung und Jugendhilfeausschuß
betrachten das Förderungskonzept als einen wichtigen Beitrag, die
Betreuungsangebote für Kinder insbesondere von alleinerziehenden Eltern
im Ortenaukreis sowohl quantitativ als auch qualitativ zu verbessern.

Fortschreibung des Kreispflegeheimverzeichnisses

Nach dem Landespflegegesetz Baden-Württemberg von 1995 sind die
Landkreise verpflichtet, für ihren Bereich „Kreispflegeheimverzeichnisse"
- als ausschlaggebende Grundlage für die öffentliche Förderung von Investitionskosten
der Altenpflegeheime - zu erstellen. Bei der 1997 erstmals
erfolgten Aufstellung des Kreispflegeheimverzeichnisses konnten viele der
insgesamt 42 Altenpflegeheime im Ortenaukreis nicht oder aber nicht mit
voller Platzzahl berücksichtigt werden. Für diese Einrichtungen waren dadurch
die Voraussetzungen für eine Investitionskostenförderung (Sanie-
rungs-. Um- und Neubaumaßnahmen) durch das Land, die Stadt/Gemeinde
und den Kreis nicht gegeben. Um so hoffnungsvoller wurde deshalb die
Fortschreibung der Bedarfseckwerte durch das Sozialministerium erwartet,
die den Landkreisen dann im Sommer 2000 zuging. Die neuen Bedarfseckwerte
- die allein schon aus demographischen Gründen von einem deutlich
höheren Bedarf an Pflegeheimplätzen in den nächsten Jahren ausgehen -
ermöglichten eine Neubewertung der Einrichtungen bzw. Platzzahlen - auf
ihrer Grundlage wurde das Kreispflegeheimverzeichnis des Ortenaukreises
im Jahr 2000 fortgeschrieben und am 8. Mai 2001 vom Kreistag beschlossen
.

Gemäß Grundsatzbeschluß des Sozialausschusses vom 23. Oktober
2000 war bei der Fortschreibung vom Bedarfseckwert der Oberen Variante
für das Jahr 2010 auszugehen. Danach gelten für den Ortenaukreis insgesamt
2.552 stationäre Dauerpflegeplätze (gegenüber 1.940 Plätzen im Jahr
1997) bis 2010 als bedarfsgerecht. Bei der Verteilung dieser Plätze auf die
Einrichtungen standen drei grundsätzliche Zielvorgaben im Vordergrund.

Die Zuordnung erfolgte in erster Linie nach dem Grundsatz der wohnortnahen
Versorgung, d.h. ausschlaggebendes Kriterium war und ist der für
die jeweilige Stadt oder Gemeinde (bzw. Gemeindezusammenschlüsse) er-


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