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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 22
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Klaus Brodbeck

desto größer die Ersparnis. Die Gebühren sind nun einzig und allein auf
die Größe und Anzahl der Behälter zugeschnitten. Die bisherige Grundgebühr
entfällt. Mit dieser Entscheidung hat der Kreistag erhebliche Einsparpotentiale
für die Einwohner des Ortenaukreises geschaffen.

Dabei sind niedrige Abfallgebühren in der Ortenau nichts Neues. Im
Vergleich zu vielen anderen Landkreisen in Baden-Württemberg zahlen die
Bürgerinnen und Bürger in der Ortenau seit langem geringere Abfallgebühren
. Seit Jahren liegt der Kreis im unteren Drittel der Abfallgebührenskala
im Land. Auf modernste Deponietechnik, die regelmäßige Entleerung
der grauen und grünen Tonne, die zweimalige Abfuhr von Grünabfällen
und Sperrmüll im Jahr müssen die Ortenauer dennoch nicht verzichten.
Und auch die Problemstoffsammlungen sowie die kostenlose Abgabemöglichkeit
vielerlei Abfallarten auf den kreiseigenen Abfallanlagen gehören
seit Jahren zum umfassenden Angebot der Entsorgungsleistungen.

Das bisherige Gebührensystem, eine Kombination aus personenbezogener
Grundgebühr und mengenbezogener Behältergebühr, stammt aus dem
Jahre 1994. Es ermöglichte seinerzeit erstmals jedem Kreiseinwohner,
durch Kompostierung, Abfallvermeidung und Abfallsortierung und der damit
verbundenen Wahl einer kleineren Mülltonne auf die Gebühren direkt
Einfluß zu nehmen. Wer weniger Abfall erzeugte, zahlte auch weniger Abfallgebühren
.

Der unmittelbare Rückgang des Hausmüllaufkommens zeigte den Erfolg
des damals neuen Gebührensystems. Von 171 Kilogramm pro Einwohner
im Jahr 1993 sank die Abfallmenge auf 138 Kilogramm im Jahr
1994. In nunmehr sieben Jahren hat sich das mengenabhängige Hausmüll-
gebührensystem des Ortenaukreises bewährt und wird allgemein anerkannt
. Die Behältergebühr ist generell akzeptiert, nur die Grundgebühr gab
immer wieder Anlaß zur Kritik. Familienfeindlich, kein Anreiz zur Abfallvermeidung
und -Sortierung lauteten die Vorwürfe. Als der Kreistag des
Ortenaukreises in den vergangenen Jahren die Weichen in der Abfallwirtschaft
neu stellte, die Vorbehandlung des Hausmülls nach einem selbst entwickelten
Verfahren des Zweckverbands Abfallbehandlung Kahlenberg,
dem so genannten ZAK-Verfahren, sowie die Kooperation mit dem Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald zur thermischen Entsorgung der Restabfälle
beschloß, stand auch die Grundgebühr auf der Tagesordnung. Der
Kreistag stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Grundgebühr mit
Wirkung zum 1. Januar 2001 abzuschaffen.

Landkreis und Gemeinden fördern Streuobstwiesen

Mit einer im Jahr 2000 ins Leben gerufenen gemeinsamen Aktion haben
das Landratsamt und die Städte und Gemeinden die Wiederherstellung der
durch das Orkantief „Lothar" geschädigten Streuobstwiesen im Ortenau-


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