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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 386
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Ludwig Uibel

1739:

„Müller Andreas Greiner (kann) wegen Mangel des Wassers, entzogen
durch den Deich bei Oberachern, auf keinen grünen Zweig gelangen. Bitte
um Nachlaß der Gült."43

1729-31:

Der Müller (Andreas Greiner) (hat) glaubhaft erwiesen, daß er aus Mangel
genügsamen Wassers in annis 1729, 1730 und 1731 die meiste Zeit gar
nicht mahlen können."44

In bäuerlichen Rechtssachen spielte früher die Tradition eine fundamentale
Rolle. Sie hatte dasselbe Gewicht wie versiegelte Urkunden. Deshalb
beschwerte sich der Müller Andreas Greiner. Er wirft den Oberacherner
Wasserregulierern Rechtsbruch vor:

1717:

Nach altem Herkommen sollte (man) bei Achern, besonders bei kleinem
Wasser, Wasser für eine Gang (in die Acher) fließen lassen. Voriges Jahr
neuer Wasserbau zu Achern. Lichtenauer Mühle muß ganz still stehen."45
In der Praxis hieße das: Sollte also für zwei Gänge Wasser in Oberachern
ankommen, dann müßte bei ehrlichem Verfahren diese Menge halbiert
werden. Sollt nur für ein Gang Wasser fließen, dann müßte dieses vernünftigerweise
dem Mühlbach überlassen werden. Ob wohl so gehandelt wurde
?

Schon im Jahre 1626 schlug der Altzenmüller vor, man möge doch von
der Rench Wasser in die Acher leiten.46 100 Jahre später griffen die Interessenten
diesen Gedanken wieder auf. Es kam zu Verhandlungen:

1739:

„(Man) beriet einen Durchstich vom Feldbach (Acher) zur Rench durch
den Maiwald zu machen, um Wasser abzuleiten. Abgelehnt von den
Waldzwölfern, da zuviele Eckerbäume zum Opfer gefallen wären."47 Die
Hanauischen Amtleute versuchten trotzdem immer wieder, bei der fürstbischöflich
Straßburger Verwaltung, das gewünschte Ziel zu erreichen,
doch ohne Erfolg.

1809:

Genau 100 Jahre später wurde wieder die Rench als Wasserlieferant vorgeschlagen
: Nachdem im trockenen Sommer 1807 mangels Bachwasser der


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