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Ludwig Uibel
Vielleicht hat der Müller Andreas Timeus oder sein Nachfolger die Bürgermeister
auf die neue Idee gebracht, hat doch A. Timeus 1809 wegen des
Schwarzwassers den neuen Müllergraben machen lassen, der durch den
neuen Plan eine zusätzliche Funktion erhalten sollte.
27. 5. 1836:
An diesem Tag fand eine Zusammenkunft am Mühlbach bei Oberwasser-
Unzhurst statt. Anwesend waren: Oberamtmann Jägerschmid von Rheinbischofsheim
, drei Müller, zwei Bürgermeister und ein Wiesenbesitzer.
Es wurde vereinbart: „Das Wasser des Mühlbachs kann über die Wiese des
Lorenz Ibach in den etwa 4 Schuh tiefer liegenden Wasserabzugsgraben
auf den Stöckermatten ... in das Grenzwasser eingeleitet werden . . ., wo
das Wasser dann durch den Abzugskanal im herrschaftlichen Deichwinkel,
dann in die Strieth und in die Acher geleitet werden kann."
„Es haben die Gemeinden Lichtenau und Scherzheim folgenden Akkord
abgeschlossen:
1. Lorenz Ibach gestattet den beiden Gemeinden, über seine Matte einen
Kanal zu graben:
Breite oben: 4 Schuh, Breite unten 3 Schuh, Tiefe 4 Schuh, Länge 55
Schuh. Dieser leitet das Wasser vom Mühlbach in das Schwarzwasser.
Ibach erhält einmalig 20 fl.
2. In den Anfang dieses Grabens können die Gemeinden eine 4 Schuh
breite Stellfalle anbringen. Den Schlüssel dazu hat der Müller von
Oberwasser.
3. Die Müller der Mühlen von Oberwasser, Zell und Schwarzach erlauben
das Ableiten des Wassers.
4. Das Wasser des Mühlbachs wird jeweils ganz abgegeben, bis die Hanf-
rötzen gefüllt sind. (Anmerkung des Verf.: Das kann nur bedeuten, daß
in der Praxis der Mühlbach bei der Mühle von Oberwasser durch die
Stellfalle ganz gesperrt wird.)
5. Als Entschädigung zahlen die Gemeinden Lichtenau und Scherzheim:
Für die ersten 24 Stunden jedem Müller 3 fl.
Für die zweiten 24 Stunden jedem Müller 3 fl.
Für die dritten 24 Stunden jedem Müller 5 fl.
6. Der Bedarf ist den Müllern 24 Stunden vorher anzuzeigen."
Der Mittelrheinkreis genehmigte diesen Vertrag. Die Hanfbauern beider
Gemeinden dürften erleichtert aufgeatmet haben, da die neuen Wasserkosten
nur einen Bruchteil des Betrages ausmachten, die sie beim Vertrag
von 1833 bezahlen mußten. Der Vertrag hat auch das gehalten, was man
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