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Raub oder Rettung?
„Kulturgutschutz" 1917 in St. Quentin durch einen deutschen
Offizier
Clemens Rehm
Archive lassen sich gerne als Schatzkammern der Geschichte bezeichnen.
Überraschungen und Sensationen abseits vom Bekannten bleiben da nicht
ausgeschlossen. Bei der Ordnung des schriftlichen Nachlasses des Offenburger
Politikers Adolf Geck (1854-1942) fanden sich im Generallandesarchiv
Karlsruhe französischsprachige Urkunden des 18. und 19. Jahrhunderts
sowie ein Stück eines Glasfensters. Zwischen Briefen und Parteiprogrammen
, zwischen Fotos und Zeitungsauschnitten tauchten unerwartet
Urkunden auf. Eines war eindeutig: Sie gehörten nicht zum politischen
Nachlaß.
Zwei Fragen mußten von den Archivaren beantwortet werden:
1. Woher stammten diese Urkunden und das Glasbild; das hieß: wem
gehörten sie?1
2. Auf welchem Weg waren sie in die Unterlagen des Politikers geraten?
Ludwig XV bestätigt einen Beschluß des königlichen Staatsrates; 1747 Juni 10;
Urkunde des Stadtarchives St. Quentin bis 1998 im Nachlaß Geck
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