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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 625
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625

Die Ortenauer Landkreise und der Historische Verein
für Mittelbaden

Cornelius Gorka

Als der Historische Verein für Mittelbaden am 8. Mai 1910 in Offenburg
gegründet wurde, traten ihm noch am gleichen Abend 24 Personen bei.1
Diesen 24 „Gründungsvätern" folgten in rascher Folge weitere Beitritte.
Bereits zwei Jahre später war der junge Verein auf 631 Mitglieder in mehreren
Ortsgruppen angewachsen.2 Darunter befanden sich auch Persönlichkeiten
wie Adolf Geck, Heinrich Hansjakob oder Georg Monsch.3 In der
ersten gedruckten Vereinssatzung vom 13. Juli 1910 wurde festgelegt, daß
unbescholtene volljährige Personen, sowie Anstalten und Körperschaften
Mitglieder werden konnten. Es sollten damit nicht nur natürliche, sondern
auch juristische Personen dem Verein beitreten können. Gerade öffentliche
Körperschaften traten häufig gemeinnützigen Vereinen bei, um deren Arbeit
zu unterstützen.

Dies war auch beim Historischen Verein nicht anders. Bereits im Mitgliederverzeichnis
von 1912 sind einige korporierte Mitglieder enthalten,
u.a. die Städte Achern, Oberkirch, Oppenau, Offenburg, Lahr, Hornberg
und Euenheim, sowie einige Schulen, Sparkassen, Bibliotheken und Gewerbevereine
. Auch in den späteren Mitgliederlisten treten Städte, Gemeinden
, Schulen, Sparkassen, Volksbanken, Institute, Archive, Bibliotheken
und verschiedene staatliche Stellen als Mitglieder auf. Dabei stellt sich
auch die Frage, wie sich die überörtlichen Körperschaften gegenüber dem
Verein verhielten: Die Kreise und Amtsbezirke im mittelbadischen Raum,
welche die Vorgänger der späteren Landkreise waren. Sie unterstützten
schon früh die regionale Heimatpflege und mußten damit zwangsläufig
auch mit den entsprechenden Vereinen in Berührung kommen. Der folgende
Beitrag befaßt sich mit ihrer Rolle als Mitglieder und Förderer des
Historischen Vereins. Dabei wurden auch einige neue Quellen zur Vereinsgeschichte
verwendet.

Die Kreise und Amtsbezirke

Das Vereinsgebiet wurde in § 1 der Ursatzung vom 8. Mai 1910 genau
festgelegt: Der Verein hat den Zweck, Geschichte, Altertümer und Kunstdenkmäler
der Ortenau und angrenzender Gebiete, d.h. des ganzen
Kreises4 Offenburg und der Ämter Achern, Bühl und Euenheim, sowie Baden
-Baden und Rastatt, zu pflegen und dadurch zur Weckung und Förderung
der Heimatliebe beizutragen? Das Vereinsgebiet umfaßte demnach


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