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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 661
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Mitteilungen

661

Der Herzog von Modena, Herr des oberen
Hanauerlandes?

In seiner Geschichte des badischen Hanauerlandes hat Beinert1 darauf hingewiesen
, daß die herzoglich modenesische Regierung im Jahre 1803 Ansprüche
auf das Amt Willstätt erhob.

Um diese Ansprüche des Herzogs von Modena verstehen zu können,
muß man die Entstehung des rechtsrheinischen, lichtenbergischen Gebietsanteils
kennen.

Am Ende des 13. Jahrhunderts waren die Lichtenberger das bedeutendste
unterelsässische Adelsgeschlecht. Einer seiner hervorragenden Vertreter
wurde im Jahre 1273 als Konrad III. zum Bischof von Straßburg gewählt
. Bereits ein Jahr darauf (1274) belehnte Konrad III. seinen Neffen
Johannes von Lichtenberg mit einem Teil des rechtshreinischen Bistums
Straßburg, das 23 Dörfer umfaßte und von Willstätt bis Memprechtshofen
ging. Darüber hinaus gelang es den Lichtenbergern in ungefähr derselben
Zeit, noch zwei weitere Gebiete zur Erweiterung des bischöflichen Lehens,
diesmal aber als Eigentum (Allod), zu erwerben:

1. Im Süden acht Dörfer von Legelshurst bis Eckartsweier.

2. Im Norden vier Dörfer, die später mit der Neugründung Lichtenau das
Gericht Lichtenau ausmachten.

Über das ganze Geschehen fehlt jegliche Urkunde.2 Die Vorbesitzerin
des Areals „Gericht Lichtenau" war die Abtei Schwarzach, das Besitzrecht
wahrscheinlich eingeschränkt durch Rechte des Bischofs von Straßburg.
Als Vorbesitzer des südlichen Eigentumanteils ist der anliegende Nachbar,
nämlich die Landvogtei Ortenau zu vermuten. Da in dem fraglichen Zeitabschnitt
(1274-1300) die beiden Könige Rudolf und Albrecht I. aus dem
Hause Habsburg die Vollmacht über das Königsland besaßen und da die
Lichtenberger mit beiden eng verbunden waren (sie waren z.B. Verbündete
Albrechts beim Kampf um den Königsthron), spricht für die Vermutung.

Die Äbte von Schwarzach versuchten über 100 Jahre lang die lichtenbergischen
Hoheitsrechte in Frage zu stellen. Das führte zu Zwistigkeiten,
die erst im Badener Vertrag von 1422 beigelegt wurden.3

Vermutlich haben sich auch die Landvögte der Ortenau ungern an den
Zeitpunkt erinnert, an dem ihr Territorium um acht Dörfer verkleinert wurde
und träumten von einer „Wiedervereinigung". Doch kam es nie zu
ernsthaften Differenzen wie mit der Abtei Schwarzach. Die Landvögte erhoben
ihren Anspruch nur auf dem Papier, wie es sich für die Jahre 1771
und 1803 nachweisen läßt. So reagierte der Landvogt am 17. März 1803
mit einem Schreiben des Oberamts Offenburg auf den Machtwechsel im
rechtsrheinischen Hanauerland, das durch den Reichsdeputationshaupt-


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