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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 36
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Kurt Andermann

Straßburg, an die Herrschaft Geroldseck und an die Badner Jesuiten verlorengegangen
. Weil aber die Markgrafen auch noch andere Rittergüter in
Besitz hatten, waren sie zu allem Überfluß mit Sitz und Stimme auf den
Plenarkonventen der Ortenauer Ritterschaft vertreten,72 und das dürfte dem
Zusammenhalt und der Interessenwahrung der ritterschaftlichen Korporation
nicht eben zuträglich gewesen sein. Schließlich hatten die badischen
Fürsten den Ritteradel in ihrem Gebiet über Jahrhunderte hinweg massiv
bedrängt, ihn verdrängt und wo immer möglich landsässig gemacht. Das
war kein Partner, der dem Gedeihen eines ortenauischen Ritterkantons förderlich
sein konnte - und auch nicht wollte.

Ein Beispiel mag die aus einer solchen Partnerschaft resultierenden
Probleme verdeutlichen: In Neuweier,73 einer der letzten ritterschaftlichen
Enklaven im badischen Territorium, wurde zwischen den Eigentümern des
Unterschlosses und den Markgrafen vom 16. bis ins 18. Jahrhundert über
den Rechtsstatus dieses Rittersitzes, über die Frage ob dieser reichsunmittelbar
oder landsässig sei, heftig gestritten. Der Konflikt entzündete sich
immer von neuem an Fragen der badischerseits besonders extensiv ausgelegten
Leibherrschaft, der Huldigungseinnahme und der Frondienste, am
Jagdrecht, an Zoll-, Steuer- und Schatzungsforderungen sowie am Anspruch
auf das Salzmonopol und auf allfälliges Trauergeläut - kurzum: an
den klassischen Punkten, an denen sich die Frage entschied, wem die Landesherrschaft
zukam. Schließlich glaubten 1771 die baden-durlachischen
Beamten bei der Übernahme der Markgrafschaft Baden-Baden durch die
Karlsruher Fürsten auch von den Schlössern und adligen Gütern in Neuweier
Besitz ergreifen zu dürfen. Ein daraufhin durch den Freiherrn Knebel
von Katzenelnbogen vor dem Reichshofrat in Wien angestrengter Prozeß
endete 1782 mit einem Urteil zugunsten des Klägers, dem inzwischen
die zwei Neuweirer Schlösser gehörten:74 Die Entscheidung bestätigte die
Reichsunmittelbarkeit beider Schlösser samt zugehörigen Häusern, Höfen
und Gütern; dem Markgrafen von Baden sollten allein die seit dem späten
Mittelalter hergebrachten Rechte der Hochgerichtsbarkeit sowie des militärischen
Aufgebots zustehen. Und da der 1784 geplante Verkauf der Kne-
bel'schen Gerechtsame an Baden nicht zustandekam, dauerten die Konflikte
zwischen Schloß- und Landesherrschaft noch bis zu der am Ende des
Alten Reiches auch in Neuweier vollzogenen Mediatisierung des Ritterguts
fort. - Wie man sieht, hatte die Ortenauer Ritterschaft mit dem Markgrafen
einen „Übergenossen" in ihren Reihen, der ihr immer gefährlich werden
konnte.

Im übrigen war der Mitgliederbestand des hiesigen Ritterviertels allzeit
einer starken, einer besonders starken Fluktuation unterworfen.75 Auf dem
Rittertag zu Offenburg im Jahre 1491 - als die Reichsritterschaft im späteren
Sinn sich noch gar nicht konstituiert hatte - waren die in der Ortenau
bodenständigen Geschlechter eindeutig in der Mehrheit, darunter die Rö-


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