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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 93
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Hornberg zu Ende des 16. Jahrhunderts

Dienste, Abgaben und Rechte seiner Bürger

Wolfgang Neuß

Die Entwicklung

Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer
von Hornberg zurück,1 als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt
.2 Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Hornberg auf
der Karte Via bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt
.

Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren
von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 14233 und am
28. Dezember 1442 Conrad von Hornberg4 ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Hornberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.

Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet
, dass der Verlust ihres Herrschaftssitzes nach 1449 mit der endgültigen
Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.

Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte
an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst
umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.

Daraus lesen wir übersetzt:

„Ich Brunwernher von Homberg bekenne mit diesem Brief öffentlich,
daß ich für mich und alle meine Erben mit klaren Sinnen den Herzögen
Ludwig und Ulrich, Brüder, mein Schloß Hornberg, die Feste und meinen
Teil an dem Städtlein Hornberg mit dem halben neuen Turm im Kinzigtal
und die hernach mit Namen beschriebenen Täler, Güter und Höfe, die ersten
zu Hornberg im Städtlein. ...

Dazu die Badstube, die Metze mit Metzelbank und Sägemühle ...

Zu den beschriebenen Tälern, Leuten und Gütern gehören zwei Gerichte
, das eine ist in Gutach und das andere vorm Städtlein vor der Brücke.
Zu beiden gehören Stock [niedere Gerichtbarkeit] und Galg [hohe Ge-
richtbarkeit] ...

Es soll keiner aus meiner Herrschaft sein Lehensgut verkaufen, der
außerhalb der Herrschaft wohnt und nicht zu Hornberg gehört...


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