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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 101
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Hornberg zu Ende des 16. Jahrhunderts

101

3. Fronen für den Schlossbrunnen

Bisher musste der Untervogt den Untertanen in Hornberg gebieten, alles
notwendige Wasser im Fron auf die Schlösser zu führen.

a) Beim Bau des neuen Brunnens mussten nun die Bürger zu Hornberg
im Handfron mit Fallleitern das Holz und die Feuereisen legen, den
gewaltigen Brunnenkasten aufrichten und alles, was zur Erhaltung
des Brunnens notwendig war, anstatt des bisherigen Wasserfrons leisten
...

b) Das Holz und die Feuereisen mussten die Bauern in den benannten
Stäben im Fron zuführen.

Die Entlohnung der Froner

Bisher hatte jeder Froner ein unbeständiges Maß an Wein und Branntwein
erhalten.

Auf fürstlichen Befehl des Grafen Eberhard zu Tübingen, von 1580 bis
1608 Obervogt am Schwarzwald, und mit der Stadt Hornberg und den drei
Stäben ausgehandelt, bekam jeder Bürger zu Hornberg und Einwohner der
drei Stäbe, die kein Lastross und Fahrgestell besaßen, die einen Tag mit der
Hand fronten, sieben Fünfer (Fünfkreuzerstück) Fronbrot, das ihnen der
Untervogt zu geben hatte.

Aber denen, die ein Lastross besaßen, musste er, wenn dieser mit dem
Lastross einen halben Tag fronte, vierthalben Fünfer und jedem Bauern,
der einen halben Tag mit seinem Fahrgestell fronte, für einen Wagen vier
Blappart (gemünzter Halbgroschen) geben, also keine Naturalien mehr wie
früher.

4. Fronen an den Schlosshalden über dem Städtlein

Die Einwohner im Kirnbacher Stab mussten von alters her die Haselstauden
an der Schlosshalde über dem Städtlein an der Steig, wenn sie hochgewachsen
, auf Anordnung alleine stutzen. Dabei hatten sie darauf zu achten,
dass kein herabfallender Fels den Bürgern Schaden zufügen konnte.

Als die Kirnbacher sich im Jahre 1564 diesem Fron widersetzen wollten
, wurde ihnen mitgeteilt, dass mit dem Verkauf der Herrschaft Hornberg
auch dieser Fron an die Herrschaft Württemberg gekommen sei, weshalb
sie keine anderen Freiheiten haben dürften.

„Das obere Schloss

samt dem Vorhof, darin das Reutter-Haus Roß und Viehställe, Scheune und
Gärten, wie es mit der äußeren Mauer umgeben, auch den Schloßberg, der
im nachbeschriebenen Gebiet liegt.


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