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Ernst Schneider
Stecken, ahd. stekko, mhd. stecke m. ,Stab, Pfosten, Stecken' (Lexer 2,
Sp. 1156) kann in Steckenbrüchlein (,uff das Stöckhen Brüchlin' 1615 Il/f.
10a r; ,im Stecken Bruchei' 1784/f. 226 r; ,1m Steckenbrüchle' 1867) und
Steckenmatte (,uff den Wehrhag an der steckenmatten' 1652/f. 184c v;
,In/Hinter der Steckenmatt' 1867), aneinander grenzendes Gelände, vorliegen
.
Eingefriedigte Grundstücke, Sonderfluren werden im Sinzheimer Namengut
überwiegend durch Beunde bezeichnet. Beunde, ahd. biunt(a),
mhd. biunt(e), biunde f., später beunte, beune erklärt Lexer 1, Sp. 289 als
,freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege
'. Bad.Wb. 1, S. 178 f. erläutert Beunde als ursprünglich eingezäuntes
Gemüsefeld u. dgl., dem Flurzwang entzogenes, nicht zu weit vom Haus
entferntes, privates Grundstück'. Grundbedeutung ist .eingezäuntes Stück
Land'. Beunden genießen Sonderrecht, sind aus der Dreifelderwirtschaft
herausgenommen, um eine gesteigerte Nutzung solcher dorfnaher, im Allmendbereich
gelegener Flurteile zu erreichen. (Bader, Gartenrecht, S. 264).
Beunde ist als Flurname in vielfachen Formen und Bedeutungsvarianten
stark verbreitet. In der Ortenau ist Beunde häufigste Bezeichnung für
Sonderland, für eingefriedigte Grundstücke (vgl. Schneider, Zum Flurnamen
Beunde, S. 139-153). Beunde kommt nicht nur als Name, auch als
Appellativ (Gattungswort) vor. Dazu einige Beispiele: ,von einer bünde zu
Kartunge an der Serren' 1432 VI. 12.; ,hofreyte und bünd aneinander im
schelmling' 1510/f. 53 v; ,im Bomgart hinden an der Binin' 1575 Il/f.
209 r; ,von 1 J. acker ist ein beschlossene Bühn, unten am Dorf 1750/f.
3 v. geschlossen' weist zusätzlich auf die Einzäunung. Als Flurname erscheint
Beunde allein stehend, ist näher bestimmt durch die Zugehörigkeit
im Allgemeinen, bezeichnet durch die Namen der Nutzungsberechtigten,
durch die zugehörigen Höfe, durch kirchliches Nutzungsrecht, durch die
Lage benachbarter Flurnamen. Benennungen nach Bepflanzung, Gestalt
sind mit wenigen Beispielen vertreten. Gegeben wird eine Namenauswahl.
Zunächst Beispiele mit Familiennamen als bestimmenden Namenglieder:
,uff hanns bonen binin' 1575 Il/f. 217r; ,uff der grempin bünde' 1452 XII. 6.;
,in des Hettlersbühn' 1747 I/S. 255; ,Hanns Lauterers binin' 1575
ü/f.219v; ,1 J. in des Mayers Bühn' 1738/f. 59v; ,des Michels Binin'
1654/f. 411 r.; ,an der Schuler Bien auf der Bürttung' 1785/f. 84 r. Nach der
Lage oder Zugehörigkeit zu Höfen oder Ortsteilen sind benannt: ,im Müll-
hover Veldt, einseit der Müllhofer Bine' 1668 I/f. 28 r.; ,in der Müllhöfner
Bühn' 1776/f. 34r, zum Ortsteil Müllhofen - ,hinten an den Häusern, in
der Lizlunger Bühnd' 1786/f. 246 v; zu Litzlung - }li J. ackhers hinder der
scholbini stoßt mit dem obern orth uff den scholhoff 1652/f. 184i r.; ,In
der Schollbühnd' 1867, zum Schol(l)hof gehörig. Benennungen nach
kirchlichem Besitz oder Nutzungsrecht; ,in der friemeß Binin' 1654/f.
298 r; ,in der Früh Meß Bühn hinder dem Gottes Acker' 1775 I/S. 16, zur
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