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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 369
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Scharfrichter in der Ortenau - Spurensuche im 17. und 18. Jahrhundert

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Richtschwert des Hausacher Scharfrichters Johann Anton Seidel von 1739

(*29. 2.1712 Oberndorf/Neckar, f 1. 8.1749 Hausach) Franziskanermuseum

in Villingen - Foto Kaufmann

mit einem Tabu belegt war und dass derjenige, der von Berufs wegen tötete
, in den Bannkreis der Infamie geriet. Wieso dann andere Berufsgruppen
auch „unehrlich" wurden, lässt sich ebenfalls nicht mit Bestimmtheit sagen
. An folgenden Beispielen sollen die Folgen der „Unehrlichkeit" aufgezeigt
werden: In den Amtsprotokollen Wolfachs aus dem Jahre 1641 findet
sich die Klage der „gesambten Meister des Weberhandwerks wider ihren
Zunftmeister", dass dieser nicht nur den Delinquenten bewache und mit
ihm die Henkersmahlzeit einnehme, dem Scharfrichter zur Hand gehe, im
Blut „herumb tatschet" und außerdem Garn aufkaufe und webe, „also damit
das Handwerk verstümpele". Das Oberamt verfügte, dass besagter
Zunftmeister sein Amt niederlege und nachdem die Zeit des sich in Ausbildung
befindlichen Knappen aus sei, diesen entlassen solle und keinen weiteren
mehr aufnehmen dürfe.13

Selbst 1794, als in Gengenbach die letzte öffentliche Hinrichtung mit
dem Schwert stattfand, hatte diese wegen dieser Infamie ein Nachspiel:
„Die ehrbare Schneiderzunft" verklagte ihren Mitmeister, dass er sich „aus
Muthwillen bei der Hinrichtung ... an den Galgen gelehnt habe". Dies
machte den Schneidermeister natürlich unehrlich und seine Zunftgenossen


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