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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 390
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Helmuth Lehmann

viele Jahre besessen hatte und altershalber abgegeben habe an Georg
(Friedrich) Heidenreich und nach dessen Ableben am 3. April 1713 von
seinem Bruder, der jetzt das Scharfrichteramt in der benachbarten Baden-
Badischen Herrschaft Mahlberg ausübt, viele Jahre ohne Klage verwaltet
wurde.

Burckhardt schrieb, dass er nicht verstehe, dass die Herrschaft Durlach
dem jungen Heidenreich das Erblehen aus Gründen der Majorität zugesprochen
hat, da er dasselbe ebenso für sich in Anspruch nehmen könnte.
Außerdem wäre sein Stiefsohn kaum für dieses Amt geeignet, da sein liederliches
Wesen, privat und gegenüber der Obrigkeit, sich trotz seiner Ermahnungen
nicht bessere. „Seine desolate Haushaltungsführung und sein
Lebenswandel rufen einen großen Widerwillen und Ärgernis hervor."
Auch die Anzahl der steigenden Schulden zeigten keine Besserung seiner
Lebensverhältnisse.27

Ob Johann Michael Burckhardt über seinen Stiefsohn die Wahrheit sagte
, oder ob er den Verlust des Scharfrichter- und Wasenmeister-Erblehens
nicht verschmerzen konnte, bleibt offen.

In einem weiteren Schreiben teilte er der Admodiations Cammer28 der
Herrschaft Nassau-Saarbrücken mit, dass er bisher für neun Jahre Dienst
300 Gulden und jährlich 20 Gulden Wasenzins zusammen 480 Gulden bezahlt
hätte, er wäre jedoch entschlossen, für ein dauerhaftes Erblehen 800
Gulden zu bezahlen und zwar die erste Rate von 400 Gulden bei Abschluss
des Vertrages und die zweite Rate nach Ablauf eines Jahres.29

Landschreiber Meyer schlug in seinem Bericht vor, dem Inhaber des
Lahrer Scharfrichterdienstes diese Conditionen vorzulegen. Falls er auch
dieses Mal nicht darauf eingehen werde, sollte man die Stelle auf vier Jahre
an den Straßburger Scharfrichter Frank vergeben. Frank hätte die Hoffnung
, dass er nach Verstreichen dieses Zeitraumes das Erblehen billig und
ohne Steigerung erhalten könne. Meyer stellte fest, dass es sich bei dem
Bewerber Frank um einen „sehr wohl bemittelnden Mann" handeln würde
und die Herrschaft gut beraten wäre, wenn sie den Straßburger Scharfrichter
Johann Georg Frank mit diesem Amt belehen würden.30

Im Mai 1727 legte Landschreiber Meyer der Hochfürstlichen Admodia-
tions-Kammer einen weiteren „unterthänig gehorsamster Bericht" vor. Er
schrieb, dass der hiesige Scharfrichter Heidenreich bei ihm vorgesprochen
hätte und ihm mitgeteilt hätte, dass er das Amt zu den von Frank vorgeschlagenen
Konditionen „auf neun Jahre lang gegen ohnfehlbar und richtige
Erlegung von 100 Gulden und 15 Gulden jährlich zu übernehmen bereit
ist". Heidenreich bat die Kammer über den Amtschreiber Meyer, sein Angebot
„zu agreieren (für gut befinden), gnädig und hochgeneigt geruhen,
so Bitte ich mir die angedungene Ratifikation und zugleich den Bestands-
Brief Gehorsamst aus, und verharre übrigens, so lang ein Tropfen Blut in
mir Wallen wird, mit Veneration (Verehrung)";.31


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