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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 392
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Helmuth Lehmann

Wann in der Statt ein Stück Pferd oder Rindvieh

crepiert, vor das ausführen 3 Schilling, 4 Pfennig

Von Kälbern, Schwein und dergleichen halbsoviel,

oder nach proportion
Die Häute aber von Pferden und Rind mehr

gebühret den irrigen gehöret denen das Vieh

gewesen, welche ihm ohne mitgeld zuzustellen ist.

Wenn auf dem Dorf............mehr crepiert,

ist vor das Hinwegthun die Häuthe des Nachrichters.

Wann ein abgängiges Vieh so auf den waßen gehörig, soll in des Nach richters
Hof geliefert und für das zuführen Ihm 2 Schilling gegeben: mithin selbiges
von dem Waßenmeister alsbald uf die S.v. Schlurthe abgethan und
nicht von den Unterthanen wie öfters geschehen, anderwärts hin verkauft
oder zum außhauen geschlachtet werden, damit durch die gleiche unsaubere
Arbeit keine Krankheiten unter Menschen entstehen.

Von denen S. V. Secretenauszuführen, bleibt es wie dem bißherigen gehabt.

Welche Vorbeschriebenen accordspunkte Eurer Hochfürstlichen admodio-

tions Cammer zur ferneren beliebiger.........und ratification hiermit gehor-

sambßt überreichen

Lahr, den 27. Juni 1727

Unterthänig Gehorsambster
Meyer

Eine Abschrift des Dienstvertrages an Heidenreich ist nicht vorhanden.
Er bestätigte Anfang August, dass er den „unterm 1. ten jüngst abgewichenen
Monaths Juli gesiegelt und aus dahiesiger Landschreiberei mir Com-
municirten". Er bemängelte an dem Vertrag, dass in diesem Vertrag der
ihm jährlich zustehende Wagen mit Besoldungs-Heu nicht aufgeführt wurde
. Bereits sein Vater hätte unter Nassau, ebenso unter der Markgräflich
Durlacher Herrschaft, dieses Besoldungs-Heu zugestanden bekommen. Er
hatte vor Vertragsabschluss an die Herrschaft geschrieben und die Heulieferungen
für die Jahre 1725 bis 1727 angemahnt. Außerdem hätten seine
Vorfahren nur 11 Gulden Wasenzins jährlich bezahlt. Auch bei den jeweiligen
Executionen seien sie ansehnlicher bezahlt worden. Er bat ganz unter-
thänigst und gehorsambst aus den oben genannten Motiven ihm zumindes-
tens für das Jahr 1726 und die weiteren Jahre einen Wagen Besoldungs-
Heu zu liefern.34


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