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Zur Geschichte der Lahrer Nachrichter und Wasenmeisterei
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reitet veröffentlicht, dass er sein Amt unverzüglich aufgeben müsse
und zusätzlich das von ihm bewohnte Haus zu verlassen habe. Zwar sei
das Haus das Eigentum der Stadt Lahr, es gehöre aber nichts dazu als
ein kleiner Hof, acht bis neun Schuh groß, und dies läge mitten in seinem
Eigentum, das aus Baumgarten, Hof und Scheuer bestehe, und
man kann das Haus nur über sein Eigentum betreten. Er könne sich
nicht vorstellen dass seine Herrschaft damit einverstanden wäre.
B. Das Oberamt behauptete, er hätte gegenüber der Herrschaft eine
Schuld von 46 Gulden. Er hätte jedoch eine Quittung von Landschreiber
Meyer die beweist, dass der Betrag beglichen ist. Außerdem stände
ein Betrag von 34 Gulden 3 Schilling 10 Pfennig Zins aus, von dem im
Lehensbrief nichts steht. Außerdem forderte der gewesene Landschreiber
Meyer 2 Sester Hafer und 50 Bund Stroh, die er nicht zu liefern er
sich in der Lage sähe. Seinerseits hätte er aber auch Forderungen
gegenüber dem Oberamt. Er hätte in den Jahren 1728 bis 1729 drei
Wagen Besoldungs-Heu nicht erhalten. Alle diese Fälle wären kein
Grund, ihm das Erblehen zu kündigen.
C. Man werfe ihm vor, er hätte den Lehensbrief versetzt. Dazu erklärte er,
dass ihm in diesem Sommer 30 Pferde hingefallen seien und er sich ge-
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