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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 555
(PDF, 145 MB)
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Das Steuermannswesen vor der Rheinkorrektion .

555

Schiffsmeisters übernehmen, nur sind sie nicht Schiffseigner, sondern gegebenenfalls
Beauftragte derselben.

Mit Freistett als Heimathafen sind folgende acht Schiffseigner als Rangschiffer
der Schiffergilde dort ansässig (1820):

Jahrgang der Annahme als Rangschiffer Jahrgang

1798 Abraham Wolff sen. 1807 Martin Meier (Diersheim)

1798 David Rohr 1809 Friedrich Rohr

(seit 1805 Schiffervorstand)

1804 Daniel Wolff 1819 Abraham Wolff jun.
(jetzt fährt die Witwe)

1805 Georg Heck
1807 Jacob Rohr

(jetzt fährt die Witwe)

Zu den acht Schiffseignern gehörten auch zwei Witwen als Erben ihrer
Ehemänner. Alle Angehörigen der Freistetter Schiffergilde waren „Rangschiffer
", d.h. sie unterwarfen sich in ihrer Berufsausübung den gemeinsam
erarbeiteten Übereinkünften der Gilde. Dabei handelte es sich vor allen
Dingen um die Abfahrts- und die Ladezeiten. Aus einer Übereinkunft
(1820) und einer Meldung des Schifffahrtsvorstandes an die badische
Rheinschifffahrtsbehörde über eine Vereinbarung vom Jahre 1807 erfahren
wir Einzelheiten:

Ab dem Monat März fahren die Güterschiffe in einem festen Turnus.
Die Abfahrten erfolgen alle 14 Tage und zwar unabhängig davon, ob viele
oder wenige Güter geladen sind. Zuwiderhandlungen unterliegen einer
Strafe. Nur in bestimmten Ausnahmefällen - z.B. bei schlechtem Wetter
oder Eisgang - kann der Schifffahrtsdeputierte den Abfahrtstermin der in
Ladung befindlichen Schiffe um 3-4- Tage hinausschieben.

Die Ladezeit in Mainz wird auf zehn Tage festgesetzt. Wenn dort mehrere
Schiffe gleichzeitig geladen werden, darf der Schiffer nach Freistett
vor dem Schiffer nach Straßburg abfahren. Aber von einem solchen früher
abfahrenden Schiff ist bei 600 Zentner Ladung 150 Francs Entschädigung
zu zahlen. Trotz des Risikos gelegentlich nur mit geringer Last und geringem
Verdienst fahren zu müssen, hielt die Gilde an ihrem starren Kalenderplan
fest. Sie war sich sicher, dass die Kaufmannschaft feste Termine
schätzte und mit Aufträgen honorierte.

Der Erlass des Straßburger Präfekten

In den gewohnten Ablauf der Schifffahrt am Oberrhein ertönte 1824 ein
Paukenschlag des Straßburger Präfekten. Dieser ließ im Straßburger Hafen
einen zweisprachigen, gedruckten Text anschlagen, in dem er das bisherige


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