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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 16
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Ekkehard Klein

In diesem Vertrag wurde neu geregelt, dass die Gerichtsbarkeit frei und
ungehindert durch das Kloster ausgeübt werden kann; auch die Civilge-
richtsbarkeit wurde dem Kloster Schuttern für den Freihof Heiligenzell
übertragen. Dem Stift Schuttern wurden die bisherigen Freiheiten wie z. B.
Zoll, Wegegeld und alle anderen Abgaben neu zugestanden. Das Freihofgebäude
zu Heiligenzell erhielt weiter das ganz unbeschränkte Tavernenrecht
in Wein, Bier, Branntwein und andere Gattungen Getränks mit Ein-
schluss des Back- und Metzgerrechts für die auf dem Hof zehrenden Gäste
und Leute.

Dem jeweiligen Abt des Stiftes soll es frei bleiben, sich unter anderem
auch des Titels „Herr zu St. Georgen in Heiligenzell" zu bedienen.

Säkularisation und weltliche Nutzung des Heiligenzeller Schlüssle

Durch die Säkularisation des Jahres 1806 profitierte Markgraf Karl Friedrich
von Baden erheblich. Für die Dienste, die Baden für Frankreich während
der napoleonischen Kriege leistete, wurde der Markgraf reich belohnt.
Er wurde zum Großherzog ernannt und mit dem Kirchenbesitz in seinem
Lande bedacht. Neben vielen anderen Länderzuweisungen wurde auch die
Abtei Schuttern und damit die Propstei in Heiligenzell in den Besitz des
Hauses Baden einverleibt. Die Besitznahme der Abtei Schuttern durch das
badische Oberamt Mahlberg erfolgte am 29.01.1806. Die Klosterkirche in
Schuttern blieb als Pfarrkirche erhalten, die Klostergebäude wurden jedoch
versteigert und weitgehend abgebrochen.

Das gleiche Schicksal erlitt auch der Klosterhof in Heiligenzell. Bereits
1806 gibt es eine „Beschreibung über die dasig an einem Platz beysammen
befindlichen Schlößlin- und Meyereigebäulichkeiten, Gärten und Reben,
welche durch das aufgelöste Stift Schuttern dem Großherzoglichen Haus
Baden zugefallen sind". Beschrieben wird ein mehr als gewöhnliches dreistöckiges
Stadtgebäude. An der Seite dieses Schlössleins ist das St. Georgskirchlein
angebaut. Weiter gibt es ein eingeschossiges Meyerhaus nebst
Stallungen und Holzremisen. Unter dem Meyerhaus befinden sich ein großer
und ein kleiner Keller nebst einem Erdäpfelkeller. Weiter gibt es ein
Trott-, Wasch- und Dörrhaus mit zwei kleinen Gärtchen und das Turmgebäude
, unter welchem ebenfalls ein gewölbter Keller angebracht ist.

Von dieser beschriebenen Bausubstanz sind heute, im Jahr 2003, nur
noch das Schlösslein mit St.-Georgskapelle und das so genannte Pförtnergebäude
, ehemals Turm- oder Gefängnisgebäude vorhanden. Das gesamte
Areal ist nach wie vor mit einer Mauer umgrenzt.

Anlässlich der ersten vom Hause Baden veranlassten Versteigerungen
des Jahres 1806 lässt sich das große Anwesen in der kleinen Gemeinde
Heiligenzell nicht an den Mann bringen. Das Gebäude geht erst im Jahre
1810 für 6000 Gulden an den Bürgermeister und Tabakfabrikanten Johann


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