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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 30
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Klaus Brodbeck

Mangels fehlender Konkursmasse sowie der nicht möglichen Inanspruchnahme
weiterer polizeirechtlicher Störer erfolgen die zur Gefahrenabwehr
dringend erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der so genannten
„unmittelbaren Ausführung". Das Landratsamt ist hierbei Auftraggeber für
die Untersuchungen und Baumaßnahmen. Die Kosten für die Sanierung in
Höhe von rund drei Millionen Euro werden dem Landratsamt Ortenaukreis
vom Land Baden-Württemberg erstattet.

Die technischen Erkundungsarbeiten haben gezeigt, dass ein nach Bun-
des-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sanierungsbedürftiger Grundwasserschaden
vorliegt. Der Schadstoffeintrag aus dem verunreinigten Boden
in das Grundwasser ist immer noch erheblich. Die Eignung verschiedener
möglicher Sanierungsvarianten wurden auf die technische Durchführbarkeit
, die Auswirkungen auf das Umfeld und die Wirksamkeit hinsichtlich
der zu erreichenden Sanierungsziele geprüft. Nicht zuletzt wurden die Kosten
geschätzt sowie das Verhältnis von Kosten und Wirksamkeit ermittelt.

Die Sanierungsplanung sieht eine Kombination aus Gebäudeabriss, Bodenaushub
in den Hauptschadensbereichen von rund sechs Metern Tiefe
und 10 000 Kubikmetern, Abreinigung und Wiedereinbau des Materials
und hydraulischer Sicherung durch Entnahme und Abreinigen des Grundwassers
vor.

Eine ähnliche Altlastenproblematik liegt auf dem Gelände einer ehemaligen
chemischen Reinigung in der Kronengasse in Achern vor. Der Ortenaukreis
hat ebenfalls im Frühjahr 2003 mit der Grundwassersanierung des
Geländes begonnen.

Auf dem Gelände wurde in der Zeit von 1948 bis 1973 eine chemische
Reinigung betrieben. Durch unsachgemäßen Umgang mit dem als Reinigungsmittel
eingesetzten wassergefährdenden Perchlorethylen (PER) kam
es zu erheblichen Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers.
Bereits 1995 hatte das Landratsamt in einem ersten Sanierungsschritt die
Hauptschadensherde, zwei hochkontaminierte Auffanggruben, durch einen
Bodenaustausch beseitigt.

Nach Voruntersuchungen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro hat sich
die Untere Wasserbehörde bei der Grundwassersanierung für das Abpumpen
und Abreinigen des mit PER kontaminierten Grundwassers als das geeignetste
und wirtschaftlichste Verfahren entschieden. Zusätzlich wird die
Wirksamkeit dieser Sanierungsmethode durch die Aktivierung mikrobiologischer
Abbauprozesse im Untergrund gesteigert. Hierbei werden die bereits
im Boden vorhandenen Mikroorganismen durch Zugabe von nicht
wassergefährdenden Nährstoffen zum Abbau der Schadstoffe in unschädliche
Moleküle (Wasser, Chlorid und Kohlendioxid) angeregt

Die jetzigen Maßnahmen, wie bereits die bisherigen Untersuchungen
und Teilsanierungen, führt der Ortenaukreis in Ersatzvornahme durch. Die
Kosten für diesen Sanierungsschritt belaufen sich auf rund 380 000 Euro.


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