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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 53
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Das freie Reichstal Harmersbach - Über die schwierige Wahrnehmung von Geschichte

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stätigt.-0 Als Kaiser Ludwig der Bayer 1331 die Urkunde erneuerte, ließ er
die Rechtsweisungen von 1275 zunächst einmal vollständig abschreiben,
um sie aber sofort durch weitere Paragraphen zu ergänzen. Offensichtlich
stellte man fest, dass erheblicher Klärungsbedarf vorlag. So entstanden
vier unterschiedliche Versionen des Rechtstextes; drei davon liegen noch
im Original vor. Aus den 31 Artikeln des Rudolf-Weistums von 1275 wurden
in der letzten Fassung von 1131 genau doppelt so viele, obwohl einige
Artikel des ursprünglichen Textes als überflüssig ausgemustert wurden.

Theodor E. Mommsen mühte sich 1936 um eine detaillierte urkundenkritische
Untersuchung;21 sie wird von der Forschung bis heute mit höchstem
Respekt zitiert, ansonsten aber eher gemieden. Denn die von ihm analysierten
Urkunden führen in eine höchst komplizierte Gemengelage hinein
, wo sich auf engstem Raum Rechte des Klosters und des Reichs, der
Städte und der Gemeinden vielfältig überschnitten. Selbst Klostervorsteher
des 14. und 15. Jahrhunderts hatten damit ihre Not und zogen es vor, die
alte Version von 1275 durch die kaiserliche Kanzlei bestätigen zu lassen.

Aus dem, was in diesen Jahren zur Debatte stand, drängen sich besonders
drei Konfliktfelder in den Vordergrund, die das spannungsreiche
Verhältnis unterschiedlicher Herrschaftsansprüche widerspiegeln.

Durch die schon erwähnte Papsturkunde von 1139 kennen wir die Namen
von Besitz und Gütern des Klosters in der Ortenau. Ob es sich dabei
um einen geschlossenen Komplex handelt oder nur um verschiedene räumliche
Schwerpunkte, ist nicht zu entscheiden, da sich innerhalb der klösterlichen
Grundherrschaft Kern- und Randzonen von unterschiedlicher Intensität
und Dichte herausgebildet hatten. Gegen Mitte des 13. Jahrhunderts
tauchen zwei Grenzbezeichnungen auf, die in dem Weistum von 1275 eine
wichtige Rolle spielen: Velletürlin und Swigenstein. Zwischen diesen beiden
offensichtlich sehr alten Grenzstationen lag „des Klosters Eigen". Mit
guten Gründen lokalisierte Karlleopold Hitzfeld das Velletürlin an der
Reichsstraße oberhalb von Ortenberg und schloss damit eine lang andauernde
Diskussion um die Grenze des eigentlichen Klostergebietes im unteren
Kinzigtal ab.22 Sie liefe dann entlang einer Linie, die zwei völkerwanderungszeitliche
Höhenstationen am Ausgang des Kinzigtales miteinander
verband, den Keugeleskopf bei Ortenberg an der nördlichen Flanke und
den Geißkopf bei Berghaupten an der südlichen Flanke des Kinzigtalausgangs
. Erst kürzlich machten zwei Forscher der Ur- und Frühgeschichte
auf diese wichtigen alemannischen Höhensiedlungen in der Ortenau aufmerksam
.23 Den Namen Gschweigenstein trägt noch heute die Bergnase,
die sich zwischen Haslach und Hausach der Kinzig zustreckt und wohl
auch seit alter Zeit einen markanten Orientierungspunkt der Straßburger
und Konstanzer Bistumsgrenze bildete. Enzwischent dizen zwein ziln Velli-
turlin unde Swigenstein nahm der Abt ausdrücklich das volle Verfügungsrecht
eines Grundherrn in Anspruch: Nur er durfte hier alle Güter als


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